Umschulung

Mit der Umschulung zu neuen beruflichen Perspektiven

Eine Umschulung ist ein guter Weg für alle, die beruflich neue Perspektiven suchen. Gründe für eine solche Maßnahme gibt es viele. Manche Arbeitnehmer können ihren Beruf etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben und brauchen deshalb eine neue, herausfordernde Tätigkeit. Andere wiederum schauen auf eine jahrelange berufliche Erfahrung zurück, können aber keinen anerkannten Abschluss vorweisen. Auch vor einer Job Suche, die den Weg in eine bessere berufliche Zukunft bringen soll, lohnt sich eine Umschulung oft.

Sogar vom Jobcenter oder von der Arbeitsagentur wird manchmal eine solche Weiterbildung bezahlt. Dann nämlich, wenn durch die Umschulung Arbeitslosigkeit verhindert oder beendet werden kann. Nicht zuletzt bieten sich Umschulungen an, wenn das gesamte Berufsfeld eine Neuorientierung erfährt. Etwa durch technische Veränderungen in großem Ausmaß.

Abgrenzung zur Ausbildung

Weiterbildung

Eine Umschulung hat nichts mit einer Ausbildung zu tun. Beides unterscheidet sich sogar grundlegend. Denn eine Ausbildung bildet den Einstieg in einen beruflichen Werdegang. In der Regel dauert eine solche Berufsausbildung drei Jahre. Während einer Ausbildung bekommt der Auszubildende, der Azubi, außerdem eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Umschulung wird zwar ebenfalls ein Beruf erlernt. Allerdings hat der Umschüler meist bereits eine Ausbildung abgeschlossen. Bedingung ist es allerdings nicht, wenn der Umschüler über einschlägige Berufserfahrung verfügt. Außerdem ist die Dauer der Umschulungsmaßnahme verkürzt. Die Regel laufen die Umschulungen zwischen 9 Monaten und bis zu zwei Jahren.

Umschulung
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Eine Umschulung ist ein guter Weg für alle, die beruflich neue Perspektiven suchen.

Verschiedene Formen

In einer Art jedoch ähneln Ausbildung und Umschulungen einander. Denn wie eine erste Ausbildung können Umschulungen nur rein schulisch sein. Sie können darüber hinaus dual erfolgen oder auch überbetrieblich stattfinden. Ideal ist eine duale Umschulung, weil sie in Form und Inhalt einer Ausbildung sehr nah kommt. Wie eine erste Berufsausbildung besteht sie dann aus zwei verschiedenen Teilen. Zum wichtigen theoretischen Teil, der in einer Berufsschule oder in einer Berufsfachschule stattfinden kann und die Grundlagen des neuen Berufs vermitteln soll, kommt ein praktischer Ausbildungsteil in einem Unternehmen. Bei der rein schulischen Art von Umschulungen werden die Umschüler an einer Berufsfachschule oder einer Berufsschule unterrichtet. Den wichtigen praktischen Teil der Ausbildung ergänzen dann diverse Praktika. Sie können durchaus in ganz verschiedenen Firmen und Unternehmen stattfinden. Bei den überbetrieblichen Umschulungen kommen private Bildungsträger ins Spiel. Sie erfüllen die Rolle von Ausbildungsbetrieben. Das bedeutet, durch sie werden zum einen die wichtigen praktischen Fähigkeiten an die Umschüler vermittelt. Dazu kommen als Ergänzungen noch theoretische Unterrichtseinheiten. In manchen Fällen müssen die Umschüler bei der überbetrieblichen Umschulung auch noch verschiedene Praktika absolvieren.

Arten der Finanzierung

Finanziert werden die unterschiedlichen Formen der Umschulungen auf ganz verschiedene Weise. Einen großen Vorteil haben Umschüler, deren Umschulungsmaßnahme rein betrieblich erfolgt. Ihnen steht rechtlich ein Ausbildungsgehalt zu. Das ist wichtig, weil es zum Lebensunterhalt genutzt werden kann. Umschulen lassen kann man sich nicht in Teilzeit. Auch neben dem Beruf oder im Rahmen eines Bildungsurlaubs ist eine solche Maßnahme nicht möglich. Damit haben Umschüler, bis auf wenige Ausnahmen, kein Einkommen für die Zeit des Lernens. Gibt es keine Vergütung oder reicht das Ausbildungsgehalt nicht aus, greifen aber auch andere Möglichkeiten, den Lebensunterhalt für Umschüler zu sichern.

So gibt es Förderung für Umschulungen auf der Basis der Sozialgesetzbücher sechs und sieben. Im Sozialgesetzbuch sechs (SGB VI) ist festgelegt, dass die gesetzliche Rentenkasse notwendige Umschulungen finanzieren kann. Diese Finanzierungen werden im Amtsdeutsch berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation genannt. Gezahlt werden diese Leistungen an alle, die ihren Beruf wegen andauernder Probleme mit ihrer Gesundheit nicht mehr ausüben können. Der Umschüler muss für die Geldleistungen einen Antrag an den für ihn zuständigen Träger der Rentenversicherung stellen. Der prüft den Antrag. Wird die Leistung genehmigt, bekommt der Antragssteller das Unterhaltsgeld.

Gezahlt wird von der Rentenkasse bis zu zwei Jahre. Außerdem hat der Umschüler zusätzlich ein Recht auf weitere Leistungen zur Unterstützung. Das kann auch das Fahrgeld sein, wenn die Schulung außerhalb des Heimatortes stattfindet. Auch nach dem siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) wird eine Maßnahme gefördert. Nach diesem Gesetzbuch zahlen die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Beide fördern den Umschüler finanziell, wenn er wegen eines Arbeitsunfalls seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch wenn eine Berufskrankheit der Grund für das berufliche Aus ist, zahlen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.

Gutschein für die Bildung

Ein bewährtes Mittel, Umschulungen zu finanzieren, ist der Bildungsgutschein (BGS). Dabei handelt es sich um eine Zusage, die von der Bundesagentur für Arbeit kommt. Die Arbeitsagentur erklärt mit dem Bildungsgutschein, dass sie die mit einer Weiterbildung verbundenen Kosten übernehmen will. Auch diese Finanzierungsart beruht auf einem der Sozialgesetzbücher. Das Sozialgesetzbuch drei (SGB III) regelt diese Finanzierung seit dem Jahr 2003. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein. Er ist eine so genannte Kann-Leistung. Gezahlt wird nur dann, wenn die Umschulungsmaßnahme vom Antragsteller benötigt wird. Das ist der Fall, wenn er von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos ist. Außerdem muss der Antragssteller förderungswürdig sein. Seine Umschulung muss also Aussicht auf eine berufliche Zukunft bringen. In dem angestrebten Beruf müssen ausreichend Jobs vorhanden sein, der Antragsteller muss willens und in der Lage sein, dafür auch eine Bewerbung zu schreiben. Mit dem Bildungsgutschein zahlt der Umschüler unter anderem Fahrtkosten, Ausgaben für die Unterbringung oder Prüfungskosten. Auch für seine Lebenshaltungskosten kann er den Bildungsgutschein nutzen.

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