Bildungsurlaub

Mit Bildungsurlaub neues Wissen erlangen

Den meisten Arbeitnehmern in Deutschland steht jedes Jahr Bildungsurlaub zu. Denn lebenslanges Lernen ist wichtig, um im Job zu bestehen. Dabei muss ein Kurs, den der Arbeitnehmer in seinem Bildungsurlaub besucht, noch nicht einmal berufsbezogen sein. Wichtig ist lediglich, dass der Beschäftigte in den fünf Tagen seines Bildungsurlaubs seinen Horizont erweitert. Ist der Kurs in dem Bundesland, in dem der Arbeitnehmer seinen Weiterbildungsurlaub nimmt, anerkannt, gibt es die freie Zeit für die Bildung meist ohne Probleme.

Regeln in den Bundesländern

Weiterbildung

So jedenfalls sagen es die gesetzlichen Bestimmungen in 14 von 16 Bundesländern. Dort haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf diesen zusätzlichen Urlaub zur Bildung. Lediglich in Bayern und Sachsen gilt das nicht. Die Beschäftigten bekommen hier keine Freizeit, um sich weiterzubilden. Wesentlicher Grund für diese Ungleichbehandlung ist das Fehlen eines bundesweit einheitlichen Gesetzes. Die Regeln zur Bildungsfreizeit in Deutschland folgen den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation. Die Bundesrepublik hat diese bereits im Jahr 1976 ratifiziert. Dennoch können sich die Bundesländer bei der Umsetzung eigene Regelungen auferlegen. Das allerdings führt dazu, dass nicht jedes Bundesland die Vorgaben des jeweils anderen anerkennt oder diese nur zum Teil akzeptiert. Fallen umgehen Arbeitnehmer deshalb am sichersten, wenn sie sich eine Bildungsveranstaltung in dem Bundesland suchen, in dem sich auch ihr Arbeitsplatz befindet.

Bildungsurlaub
1/1

Den meisten Arbeitnehmern in Deutschland steht jedes Jahr Bildungsurlaub zu.

Anspruch auf Bildungszeit

Unterschiedliche Regelungen gibt es auch in Hinblick auf den Kreis der Beschäftigten, die sich für das Lernen freistellen lassen dürfen. Viele Länder setzen auf eine Mindestgröße des Unternehmens. Auch für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gibt es verschiedene Auslegungen. So müssen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg zum Beispiel wenigstens zwölf Monaten in ihrem Unternehmen beschäftigt sein, bevor sie vom Arbeitgeber Bildungsurlaub genehmigt bekommen. Sechs Monate Mindestbeschäftigung sind es in Nordrhein-Westfalen. Azubis haben nicht überall ein uneingeschränktes Recht auf Urlaub für Bildung. Mancherorts gilt eine Freistellung nur für Seminare zur politischen Bildung. Auch die Dauer des Bildungsurlaubs für Azubis variiert und weicht oft von der für normale Arbeitnehmer ab. Die dürfen im Schnitt fünf freie Tage nehmen. Im Land Berlin können es auch zehn Tage alle zwei Jahre sein. Das Saarland verfügt über eine Sonderregel. Hier gibt es nur drei bezahlte Tage, für den Rest der fünf Tage müssen Beschäftigte regulär Urlaub nehmen.

Nutzen für den Arbeitgeber entscheidend

Das Besondere an der Bildungsfreizeit besteht darin, dass ein Seminar oder ein Kurs nicht unbedingt berufsbezogen sein muss. Beschäftigte dürfen deshalb ganz unterschiedliche Formen und Themen wählen, wenn sie sich in der Bildungszeit Wissen aneignen wollen. Beliebt sind etwa Sprachen, die durchaus auch exotisch sein können. Ob der Arbeitnehmer in der kurzen Zeit eine fremde Sprache erlernen kann, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass er in einem anerkannten Kurs Zugang zu einer fremden Kultur findet. Auch Lehrgänge, die sich mit Entspannung und Yoga für den Berufsalltag beschäftigen, finden Anklang. Erkennt das Bundesland einen solchen Kurs an, darf der Beschäftigte teilnehmen. Übrigens darf er dafür auch weit verreisen, für Yoga etwa auch nach Indien. Bezahlen muss er den Trip natürlich selbst. Ausnahme ist hier das Land Nordrhein-Westfalen. Kurse im Rahmen der Bildungsfreizeit dürfen hier maximal 500 Kilometer entfernt von den Landesgrenzen stattfinden.

Handelt es sich um ein Seminar für die berufliche Weiterbildung, ist es gut, wenn der zu vermittelnde Lernstoff einen gewissen Bezug zum Arbeitsplatz hat. Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass sich für den Arbeitgeber ein so genannter Mindestnutzen aus dem Bildungsurlaub ergeben muss. Eine Krankenschwester, die oft mit fremdsprachigen Patienten zu tun hat, kann also durchaus einen Kurs in Russisch oder Türkisch belegen. Eine Servicekraft darf auch ein Weinseminar wählen, wenn das als Bildungszeit anerkannt ist. Nicht immer müssen Beschäftigte um die Ecke denken, um ihrem Chef den Wunsch nach Freistellung nahezubringen. Viele Arbeitgeber stimmen auch bei exotischen Seminaren zu. Sie gehen davon aus, dass ein Beschäftigter auch einmal über den Tellerrand blicken darf. Für den Job bringt das Vorteile.

Für eine Umschulung reicht ein Bildungsurlaub nicht. Aber er kann eine gute Vorbereitung dafür sein, wenn der Arbeitnehmer einen passenden Kurs wählt. Damit kann er dann schon einmal in das berufsbezogene Lernen hineinschnuppern. Das gilt auch für Beschäftigte, die das Abitur nachholen wollen. In einer geringen Zeitspanne, wie es die fünf Tage nun einmal sind, geht das zwar nicht. Passende Seminare, die den Arbeitnehmer fit für die Abendschule machen, gibt es jedoch auf jeden Fall. Welche Kurse aktuell sind, erfährt der Bildungsurlauber aus speziellen Datenbanken. Darüber informieren Personalvertretungen und Gewerkschaften.

Antrag auf Bildungsurlaub

Um Freizeit für die Bildung zu bekommen, ist ein Antrag beim Arbeitgeber wichtig. Er muss rechtzeitig eingereicht werden. Denn dem Arbeitgeber sollte eine bestimmt Zeit bleiben, um über die vom Beschäftigten gewünschte Freistellung zu entscheiden. Üblich sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Der Antrag erfolgt immer schriftlich. Wichtig sind alle Unterlagen, mit denen der Beschäftigte belegt, dass sein gewählter Kurs für den Bildungsurlaub geeignet ist. Deshalb sollte der Arbeitnehmer zunächst prüfen, welche Kurse in seinem Bundesland existieren und ob er zum Kreis derjenigen gehört, die teilnehmen dürfen. Entscheidend ist dabei nicht das Bundesland, in dem der Bildungsurlauber wohnt. Es gilt immer dasjenige Land, in dem er seinen Arbeitsplatz hat.

Mehr zum Thema