Bewerber können nur dann wirklich erfolgreich sein, wenn sie die Stellenausschreibung genau lesen, …
Teilzeitjob
Gezielt Stellenangebote für Teilzeitjobs suchenVorteile für Arbeitgeber
Ein Teilzeitjob hat viele Vorteile. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren davon. Für Arbeitnehmer ist das Arbeiten in Teilzeit eine gute berufliche Möglichkeit, wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden. Manchmal schreiben Arbeitgeber Stellenangebote für Teilzeitarbeit aus. Nicht alle, die Arbeit suchen, freuen sich dann über die verkürzte Arbeitszeit. Aber ein Teilzeitjob kann auch ein Einstieg in die Vollzeitarbeit sein. Arbeit in Teilzeit anzubieten lohnt sich für Chefs, weil sie dann Beschäftigte gezielt einsetzen können, wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften saisonal bedingt oder zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten groß ist. Sie können Auftragsspitzen damit abfangen oder vorübergehende Ausfälle von Mitarbeitern, etwa durch Krankheit oder Kindererziehung, ausgleichen.
Vorteile für Arbeitnehmer
Auch für Beschäftigte kann eine Arbeit in Teilzeit Vorteile mit sich bringen. Ein gutes Beispiel ist die Altersteilzeit. Mit dieser Möglichkeit beruflich kürzer zu treten, die bis 2009 sogar staatlich gefördert wurde, konnten sich viele ältere Arbeitnehmer den Übergang in den Ruhestand besser gestalten. Ein plötzliches Ausscheiden aus dem Beruf ist für die meisten Beschäftigten schwer vorstellbar. Deshalb arbeiten auch heute noch viele Ältere in Teilzeit, auch wenn die staatliche Förderung nicht mehr möglich ist. Eine Teilzeit bietet sich auch dann an, wenn Beschäftigte neben ihrem Beruf Herausforderungen zu meistern haben. Viele Mütter und zunehmend auch Väter, die kleine Kinder erziehen, setzen bewusst auf Teilzeit. Verkürzte Arbeit bietet sich auch aus anderen Gründen an, etwa wenn ein Arbeitnehmer einen Angehörigen pflegt, wenn er sich weiterbildet oder wenn er aus gesundheitlichen Gründen nur für ein paar Stunden in der Woche beschäftigt sein kann.
Gesetzlich gefördert
In Deutschland ist Teilzeitarbeit gesetzlich geregelt und wird auch mit rechtlichen Besonderheiten gefördert. Die rechtlichen Regelungen finden sich im Teilzeitgesetz. Arbeitnehmer dürfen danach unter bestimmten Voraussetzungen die von ihnen zu leistende Arbeitszeit und deren Aufteilung verringern sowie auch wieder erhöhen. Den Anspruch darauf haben alle Mitarbeiter, auch in leitender Position, deren Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen bereits länger als sechs Monate dauert. In dem Unternehmen, in dem der Beschäftigte seinen Anspruch auf einen Teilzeitjob durchsetzen möchte, müssen mehr als 5 Mitarbeiter tätig sein. Ausgenommen davon sind Azubis. Der Chef muss dem Ansinnen auf Teilzeitarbeit zustimmen. Dagegen wehren darf er sich nur, wenn er dringende betriebliche Gründe vorbringen kann, die einen Teilzeitjob ausschließen. Solche dringenden Gründe wären unverhältnismäßig hohe Kosten, eine Gefährdung der Sicherheit oder der Organisation im Betrieb sowie Störungen beim Arbeitsablauf. Will der Mitarbeiter seine Stundenzahl nach Teilzeit erneut aufstocken, geht das nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Chefs. Hat er dann etwa eine Vollzeitstelle zu bieten, geht diese vorzugsweise an den Beschäftigten, der zuvor freiwillig eine Teilzeitstelle ausgefüllt hat.
Verschiedene Formen der Teilzeit
Ein Teilzeitjob kann in unterschiedlichen Modellen ausgeübt werden. Die klassische und am weitesten verbreitete Variante ist die Reduzierung der täglichen Arbeitszeit. Dabei arbeitet der Beschäftigte weniger Stunden als sein Kollege in Vollzeit. Klassische Teilzeit kann auch variieren. Dabei verteilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Wochenstunden auf zwei bis fünf Tage, die Zahl der täglich oder wöchentlich zu erbringenden Arbeitsstunden schwankt. Entscheidend ist die Summe der Arbeitsstunden über einen bestimmten und von beiden Seiten festgelegten Zeitraum.
Sehr beliebt ist das Jobsharing. Bei dieser Variante teilen sich zwei Mitarbeiter eine Stelle. Das Modell kann aber nur dann gut funktionieren, wenn die beiden Arbeitnehmer ihre Tätigkeit genau aufeinander abstimmen. Denn beim Jobsharing wünscht sich der Arbeitgeber eben nicht zwei Teilzeitjobs. Er setzt darauf, dass seine beiden Mitarbeiter zusammen die Aufgaben für einen hochwertigen Vollzeitjob erfüllen. Jobsharing funktioniert am besten über einen begrenzten Zeitraum, etwa beim Ausgleich von Zeiten der Kindererziehung, der Pflege oder der Weiterbildung. Interessant ist Teilzeit in Vorbereitung einer längeren bezahlten Auszeit, eines so genannten Sabbaticals. In dieser Variante arbeitet der Beschäftigte zunächst Vollzeit und wird für Teilzeit bezahlt. Seine so vorfinanzierten Stunden, die durch unbezahlte Mehrarbeit zusammen gekommen sind, nimmt er sich dann als Auszeit. Sein Teilzeitgehalt läuft weiter.
Ein weniger bekanntes aber dennoch lohnenswertes Modell ist die Team Teilzeit. Dabei gibt der Chef vor, wie eine Abteilung oder ein Projekt zeitlich besetzt sein sollte. Das Team der Mitarbeiter verteilt die zu leistenden Arbeitsstunden in Absprache untereinander. Teilzeit gibt es außerdem sehr häufig in der für die Beschäftigung typischen Saison. Dann arbeiten Mitarbeiter in Phasen mit hohem Arbeitsaufkommen in Vollzeit und bekommen bei Auftragsflauten frei. Ihr Einkommen im Monat bleibt stabil. Bei Teilzeit Home arbeiten Mitarbeiter stundenweise in ihrem Home Office.
Teilzeit gezielt fördern
Nicht immer bringt die Teilzeitwelt Vorteile. Oft leiden Frauen darunter, dass sie in einem Job nur wenige Stunden am Tag oder in der Woche arbeiten können. Das gilt in erster Linie im Dienstleistungsgewerbe, im Handel oder im Gesundheitswesen. Arbeitgeber tun gut daran, die Teilzeitarbeit an die Beschäftigten zu verteilen, die sich wirklich dafür interessieren. Ein Teilzeitjob ist zum Beispiel gut für studentische Aushilfen, die sich etwas hinzuverdienen oder erste Schritte ins Berufsleben gehen wollen. Wird Arbeit in Teilzeit gut zwischen Chef und Mitarbeiter abgestimmt, bringt das Vorteile für das Unternehmen und Zufriedenheit für alle Mitarbeiter.