Studentenjobs

Stellenangebote für Studenten

Studentenjobs sind begehrt, weil viele Studierende chronisch klamm sind. Eine bezahlte Tätigkeit in Teilzeit oder als Wochenendjob lässt sich in der Regel recht einfach finden. Das gilt vor allem dann, wenn der Studierende keine großen Anforderungen an einen Job stellt und auch Arbeiten verrichtet, die möglicherweise unter dem Niveau seiner Ausbildung liegen, aber dennoch relativ gut bezahlt werden.

Grenzen beachten

Jobsuche

Studentenjobs haben ihre Grenzen, auch wenn es vielen Studenten schwer fällt, ihr Studium ohne Nebenjob zu finanzieren. Wichtig ist bei jeder Art von Tätigkeit, dass im Vordergrund noch immer das Studium steht. Während der Vorlesungszeit gibt es deshalb Begrenzungen bei der Zahl der Arbeitstunden. Länger als bis zu 20 Stunden in der Woche darf niemand arbeiten, der eigentlich Student und nicht Arbeitnehmer ist. Was er in dieser Zeit verdient, spielt zunächst keine Rolle. Ausnahmen von dieser Regel gibt es, wenn es sich um einen Job in den Semesterferien handelt oder der Student eine kurzfristige Beschäftigung, also einen Minijob, ausübt. Arbeiten Studenten in einem Minijob, haben sie im Prinzip die gleichen Pflichten, aber auch die gleichen Rechte, die auch normal beschäftigten Arbeitnehmern zustehen. In erster Linie bedeutet das, dass sie sich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung befinden. Für einen Notfall sind sie so abgesichert.

Studentenjobs
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Einen Sonderstatus bei der Steuer gibt es für Studenten nicht.

Achtung: Krankenversicherung

Allerdings stehen Arbeitnehmer in der Pflicht, ihre Krankenversicherung über alle Arten einer geringfügigen Beschäftigung zu informieren und ihr vor allem sämtliche Einkünfte zu melden. Denn diese bilden bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze die Grundlage für die Berechnung des Beitrages für die gesetzliche Krankenversicherung. Ein Student, der sich dieser Informationspflicht entzieht, muss mit Konsequenzen rechnen. Negative Auswirkungen hat das Verschweigen von Einkünften vor allem für Studenten, deren Krankenversicherung über die beitragsfreie Familienversicherung läuft. Im schlimmsten Fall muss sich der Betreffende selbst versichern und zu Unrecht von der gesetzlichen Kasse übernommene Beiträge auch mit Rückwirkung zahlen. Die Grenze für das Fortbestehen einer Familienversicherung liegt bei einem monatlichen Verdienst von 415 Euro. In einer Job, der als geringfügige Beschäftigung zählt, dürfen es 450 Euro pro Monat sein.

Ist ein Student nicht beitragsfrei familienversichert, etwa weil ein Elternteil in einer privaten Krankenkasse abgesichert ist, kann er bei einer gesetzlichen Kasse Schutz in einem der günstigen Studententarife bekommen. Dann ist er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Möglich ist das in der Regel auch, wenn der Betreffende neben seinem Studium arbeitet, also Geld verdient. Doch auch hier darf er lediglich einen Minijob ausüben und damit nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Wie viel Stunden er dafür aufwendet, spielt keine Rolle. Mehr Geld in einem der Minijobs zu bekommen, geht nur, wenn dieser von Anfang an auf nur drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Jahr begrenzt ist. Für Studenten, die in mehreren Studentenjobs arbeiten, zählt die gesetzliche Krankenkasse die Verdienste zusammen. Damit prüft sie, ob der Student überhaupt weiter günstig im Studententarif versichert bleiben kann.

Ausnahmen bei der Krankenversicherung

Ein Student, der vornehmlich am Abend oder in der Nacht arbeitet oder seine Studentenjobs an den Wochenenden oder während der Semesterferien ausübt, darf auch länger als 20 Stunden in einer Woche arbeiten. In der gesetzlichen Kasse bleibt er dann als Werkstudent im günstigen Studententarif versichert. Gasthörer an Universitäten, Promotionsstudenten sowie Teilnehmer an Kollegs zählen nicht als Werkstudenten. Dasselbe gilt für Studierende in einem Urlaubssemester. Eine Fortführung der Studentenversicherung ist auch für nebenberuflich selbstständige Studenten möglich, wenn sie die 20 Stunden Grenze pro Woche einhalten und keine Arbeitnehmer beschäftigen.

Zahlen in die Rentenkasse

Studenten, die einer Dauerbeschäftigung nachgehen, müssen auch Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zahlen. Eine solche Versicherungspflicht besteht unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist oder wie lange die Wochenarbeitszeit dauert. Nicht immer teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für die gesetzliche Rentenkasse. Deshalb müssen Studenten sich hier genau informieren. Seit dem Jahr 2013 besteht auch in Minijobs eine Pflicht zur Versicherung für die gesetzliche Rente. Der Pauschalbetrag in der Höhe von 15 Prozent kommt dabei vom Arbeitgeber. Von der Versicherungspflicht können sich Studierende mit Studentenjobs befreien lassen. Sie müssen dann den Beitrag zur Rentenkasse nicht bis zum vollen Beitragssatz aufstocken.

Gute Studentenjobs finden

Nebenjobs sind bei Studenten beliebt und begehrt. Gute Angebote, etwa in der Gastronomie oder im Handel, finden Interessenten über Stellenangebote in der Zeitung oder im Internet. Ganz gleich jedoch, ob ein Student seinen Nebenjob in einer Zeitung oder über eine Stellenbörse im Netz gefunden hat, vor allem bei der Frage nach der Steuerpflicht sollte er sich keine Nachlässigkeit erlauben. Einen Sonderstatus bei der Steuer gibt es für Studenten nicht. Liegt der Verdienst über 450 Euro im Monat, muss ein Student bei Arbeitgeber seine Steuer-ID-Nummer angeben, damit dieser ordentlich abrechnen kann. Ein Fall für den Fiskus wird er damit noch nicht. Denn auch für Studierende gilt der Grundfreibetrag, der im Jahr 2016 bei 8.652 Euro liegt. Und während das Bafög Amt über den Nebenverdienst informiert werden will, bleibt eventuelles Kindergeld von einem Studentenjob unberührt. Denn seit 2012 gibt es keine Einkommensprüfung mehr. Ein Stück Bürokratie ist damit verschwunden.

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