Ferienjob

Mit einem Ferienjob gutes Geld verdienen

Ein Ferienjob ist vor allem für Schüler, aber auch für Studenten eine gute Gelegenheit, die eigene Kasse aufzubessern. Das Arbeiten nebenher ist für viele Studenten kein Problem, wenn sie sich die Zeit zwischen Vorlesungen und Seminaren einteilen können. Nicht ganz so einfach gestaltet sich die Sache mit einem Ferienjob für Schüler. Gehen sie zur Schule, bleibt für eine Nebentätigkeit kaum Zeit. Sie müssen sich ihr Geld tatsächlich in der Ferienzeit verdienen.

Dabei hat ein Ferienjob für Schüler ganz handfeste Vorteile. Denn so gewinnen sie auch einen guten Einblick in das Berufsleben.

Merkmale von Ferienjobs

Jobsuche

Definiert sind die Nebenjobs in den Ferienzeiten als kurzfristige und vor allem befristete Arbeitsverhältnisse, die sowohl Schüler als auch Studenten entweder in den Schulferien oder aber in den Semesterferien ausüben. Eine Kündigung dieser Jobs durch den Arbeitgeber wird nicht notwendig, denn die Tätigkeiten werden von vornherein befristet ausgeübt. Dass Jugendliche mit Ferientätigkeiten auch die eine oder andere frühe Berufserfahrung sammeln, ist ein gewollter Nebeneffekt. Vor allem für ältere Schüler, die sich sehr bald nach einer Lehrstelle umsehen müssen, ist das wichtig. Nicht selten ergibt sich aus einer interessanten Tätigkeit in den Ferien ein handfestes Ausbildungsverhältnis. Denn auch das Unternehmen lernt den Schüler beim Jobben in den Ferien besser kennen. Der kann mit seinem Job schon früh herausfinden, wo seine beruflichen Neigungen liegen.

Ferienjob
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Ein Ferienjob ist für Schüler und Studenten eine gute Gelegenheit, Geld zu verdienen.

Bevorzugte Branchen

Ferienjobs werden nicht nur in der Gastronomie, der Hotellerie und im Einzelhandel angeboten, obwohl diese drei Branchen die wohl beliebtesten für Ferienjobs sind. Doch wer sich als Schüler wirklich nach einem Job umsieht, kann auch andere Möglichkeiten für eine interessante Arbeit in der Ferienzeit finden. Arbeitgeber finden sich zum Beispiel im Dienstleistungsgewerbe, im Gesundheitswesen, der Pflege oder in der Industrie. Schalten Arbeitgeber Stellengesuche für Teilzeitjobs oder 450 Euro Jobs, lohnt es sich für Schüler durchaus, auch dort einmal nachzufragen. Deshalb sollten Schüler und Studenten auch das eine oder andere Stellenportal durchforsten, wenn sie auf der Suche nach einem Job sind. Deutschlandweit gibt es eine ganze Reihe von Online Portalen, die interessante Perspektiven eröffnen.

Von Tagen und Stunden

Das wichtigste Kriterium bei einem Job in der Ferienzeit ist das Gesetz über den Jugendarbeitsschutz. Es sagt deutlich aus, dass Kinder überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen. Dabei gelten alle jungen Menschen, die noch keine 14 Jahre alt sind, als Kinder. An bestimmte Regeln ist die Vergabe von Arbeit auch für Jugendliche gebunden, die älter sind als 14 Jahre. Nach dem Buchstaben desJugendarbeitsschutzgesetzes darf ihr Ferienjob nicht länger dauern als vier Wochen beziehungsweise 20 Kalendertage in der Ferienzeit.

Insgesamt acht Stunden und keine Minute länger darf die tägliche Arbeitszeit eines Jugendlichen betragen. Zu dieser Anzahl von Stunden zählen jedoch die Pausen nicht dazu. Rechnet man die notwendigen Pausen mit ein, darf die zulässige Arbeitszeit am Tag insgesamt zehn Stunden betragen. Auf 40 Stunden ist die Arbeitszeit in der Woche begrenzt. Der Arbeitstag darf nicht vor sechs Uhr morgens beginnen und muss um 20 Uhr enden. Erst wenn eine Ruhezeit von wenigstens 12 Stunden, die nicht unterbrochen werden darf, folgt, kann der Jugendliche weiterarbeiten. Vorgeschrieben sind darüber hinaus tägliche Ruhepausen. Beträgt die Arbeitszeit am Tag viereinhalb bis sechs Stunden, muss die Pause 30 Minuten lang sein. Wird länger als sechs Stunden gearbeitet, schreibt das Gesetz eine Pause von 60 Minuten vor. Nicht erlaubt ist ein Ferienjob an Sonnabenden, an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen.

Beiträge in die Sozialkasse

Grundsätzlich von der Pflicht zur Sozialversicherung sind Jugendliche immer dann befreit, wenn sie nicht länger arbeiten als zwei Monate pro Kalenderjahr. Alternativ zählen auch 50 Tage. Die Befreiung gilt für alle Sparten der Sozialversicherung. Sie umfasst neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sobald der Ferienjob länger als zwei Monate in einem Kalenderjahr dauert, sind auch Schüler verpflichtet, Beiträge in diese Sozialkassen einzuzahlen. Grundsätzlich und ohne eigene Beiträge geschützt sind die Schüler in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die ist ohnehin Sache der Arbeitgeber. Obwohl der Schutz gesetzlich vorgeschrieben ist, verbietet sich für Jugendliche eine Reihe von Tätigkeiten. Das sind zum einen gefährliche Arbeiten. Zum anderen dürfen Schüler nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, denen sie leistungsmäßig gar nicht gewachsen sind. Auch unfallträchtige Arbeiten und solche, die gesundheitliche oder sittliche Gefahren einschließen, dürfen nicht an Jugendliche vergeben werden. Arbeit im Akkord ist für junge Menschen tabu.

Der Fiskus schaut hin

Während eines Ferienjobs sind auch Schüler ganz normale Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber heißt das, Lohnsteuer für die jungen Beschäftigten abzuführen. Dafür muss der Schüler seinem Chef eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Steuerfrei ist ein bestimmter Betrag im Monat. Wird die Einkommensgrenze, die durch den jährlichen Grundfreibetrag definiert wird, überschritten und führt der Chef Lohnsteuer ab, muss der Schüler am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Das ist jedoch zu seinem Vorteil. Denn in aller Regel bekommt er abgeführte Lohnsteuer vom Fiskus erstattet.

Achtung beim Kindergeld

Seit 2012 werden beim Kindergeld die Einkommen des Sprösslings nicht mehr geprüft. Die Gefahr von Kürzungen ist deshalb wesentlich geringer geworden. Bleibt es beim Ferienjob bei der Begrenzung von 20 Stunden pro Woche, bleibt auch das Kindergeld unangetastet. Vorsicht ist lediglich geboten, wenn der Schüler, der noch kindergeldberechtigt ist, mit seiner wöchentlichen Arbeitszeit deutlich über dieser Stundengrenze liegt oder noch nennenswerte andere Einkünfte hat. Das ist äußerst selten der Fall. Zur Sicherheit sollten betroffene Jugendlich oder ihre Eltern noch einmal alle Umstände genau betrachten. Sonst schlägt ein Verdienst in den Ferien am Ende doch auf diese staatliche Leistung durch.

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