Chancengleichheit im Beruf bedeutet, dass Frauen und Männer ähnlich gute Chancen haben, eine Stelle zu finden, beruflich aufzusteigen und nach einer Familien- oder Pflegephase zurückzukehren. Offene Stellen allein reichen dafür nicht aus. Arbeitszeiten, Kinderbetreuung und unbezahlte Sorgearbeit beeinflussen, welche Berufe Menschen wählen können.
Ein gut geplanter Wiedereinstieg und eine frühe Berufsorientierung bauen Hürden ab. Sie helfen Mädchen und Jungen, Berufe jenseits vertrauter Rollenbilder kennenzulernen. Die Unterschiede bei Arbeitszeit, Einkommen und Berufswahl bleiben dadurch bestehen.
Sorgearbeit prägt die Arbeitszeit
Frauen arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als Männer. 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt 49,5 Prozent der erwerbstätigen Frauen und 13,9 Prozent der erwerbstätigen Männer. Bei Müttern mit Kindern unter 18 Jahren lag der Teilzeitanteil bei 68 Prozent. Die Zahlen beschreiben die Verteilung der Arbeitszeit, nennen aber keine Gründe, aus denen einzelne Menschen Teilzeit wählen.
Auch unbezahlte Arbeit ist ungleich verteilt. Bei der Zeitverwendungserhebung 2022 kamen Frauen auf durchschnittlich 29,5 Stunden unbezahlte Arbeit pro Woche, Männer auf 20,5 Stunden. Dazu zählen etwa Kinderbetreuung und Pflege. Auch Hausarbeit gehört dazu. Wer mehr Sorgearbeit übernimmt, hat oft weniger Zeit für bezahlte Arbeit und berufliche Weiterbildung.
Betreuungsangebote bestimmen mit, welche Möglichkeiten Eltern haben. Sie sind je nach Region unterschiedlich verfügbar. Am 1. März 2025 wurden bundesweit 37,8 Prozent der Kinder unter drei Jahren betreut. Die Quote zeigt nicht, ob Eltern vor Ort einen Platz finden, der zu ihren Arbeitszeiten und Pendelwegen passt. Für eine realistische Planung sollten Eltern deshalb Betreuungszeiten und Arbeitszeitwünsche gemeinsam prüfen.
Den Wiedereinstieg konkret planen
Nach einer Eltern- oder Pflegephase lohnt es sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über Arbeitszeit, Aufgaben und mögliche Veränderungen im Betrieb zu sprechen. Wenn Sie mehrere Jahre nicht gearbeitet haben, prüfen Sie, welche Kenntnisse Sie auffrischen müssen. Eine Weiterbildung kann nötig werden, wenn sich etwa die Software oder die Abläufe geändert haben. Auch geänderte Gesetze können sie erforderlich machen.
Nach der Elternzeit gilt grundsätzlich wieder Ihr Arbeitsverhältnis. Ob Sie dieselben Aufgaben übernehmen, hängt unter anderem von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Das Weisungsrecht erlaubt dem Arbeitgeber, Ihnen unter bestimmten Bedingungen andere, gleichwertige Aufgaben zuzuweisen. Klären Sie deshalb vor Ihrer Rückkehr, welche Aufgaben für Sie vorgesehen sind, und gleichen Sie diese mit Ihrem Vertrag ab.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit der Berufsberatung im Erwerbsleben Beratung zur Rückkehr in den Beruf und zur beruflichen Neuorientierung an, etwa zu Teilzeit, Weiterbildung und zum Auffrischen beruflicher Kenntnisse. Auch die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informieren über Angebote, mit denen sich Familie und Beruf vereinbaren lassen. Ob eine Weiterbildung bezahlt wird oder zu einer bestimmten Stelle führt, hängt vom Einzelfall ab.
Das bundesweite Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ gibt es nicht mehr. Wenn Sie heute Unterstützung suchen, fragen Sie direkt bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach aktuellen Beratungsangeboten. Nach einer beruflichen Unterbrechung brauchen nicht nur Mütter Beratung oder eine Qualifizierung. Das kann auch für Väter und Menschen gelten, die Angehörige gepflegt haben.
Mädchen und Jungen für MINT-Berufe interessieren
MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Frauen sind in vielen MINT-Ausbildungen und Studiengängen weiterhin in der Minderheit, ihr Anteil verändert sich jedoch. Im Wintersemester 2024/25 waren rund 32 Prozent der MINT-Studierenden Frauen. Bei den MINT-Absolventinnen lag ihr Anteil 2024 erstmals über 34 Prozent. Die Werte beziehen sich auf unterschiedliche Bildungsstufen und lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen.
Der Girls’Day gibt Mädchen Gelegenheit, Berufe kennenzulernen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Beim Boys’Day erhalten Jungen Einblicke in Berufsfelder, in denen Männer seltener arbeiten. Die externe Evaluation von 2025 ergab, dass 95 Prozent der teilnehmenden Schülerinnen und 89 Prozent der teilnehmenden Schüler ihren Aktionstag weiterempfehlen würden. Die Ergebnisse zeigen, dass viele Teilnehmende den Aktionstag positiv bewerten und Anregungen für ihre Berufsorientierung erhalten. Sie belegen jedoch nicht, dass Teilnehmende später häufiger einen MINT-Beruf wählen oder sich dadurch die Geschlechterverteilung am Arbeitsmarkt verändert.
Vergleichen Sie die Verdienstmöglichkeiten für einzelne Berufe. MINT-Berufe umfassen sehr unterschiedliche Tätigkeiten und Anforderungen. Deshalb lässt sich kein allgemeiner Gehaltsvorteil für alle MINT-Berufe ableiten. Der unbereinigte Gender Pay Gap lag 2025 bei 16 Prozent. Er vergleicht die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern, ohne Unterschiede bei Berufswahl, Arbeitszeit und Führungspositionen zu berücksichtigen. Der Wert zeigt nicht direkt, wie groß der Lohnunterschied bei gleicher Tätigkeit ist.