Nach der Ausbildung zur Arzthelferin oder zum Arzthelfer lautet die Berufsbezeichnung heute Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter (MFA). Kurse vertiefen einzelne Kenntnisse, Aufstiegsfortbildungen qualifizieren für mehr Verantwortung und ein Studium eröffnet weitere Berufsfelder.
Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Sie sich im MFA-Beruf spezialisieren, eine Leitungsaufgabe übernehmen oder den Beruf wechseln möchten. Jeder Weg führt zu einem anderen Abschluss und erfüllt einen anderen Zweck.
Fortbildung, Fachwirt oder Studium
Kurze Fortbildungen vermitteln Wissen für bestimmte Aufgaben, etwa in der Hygiene, Abrechnung oder Patientenkommunikation. Die Ärztekammern und andere Bildungsträger bieten solche Lehrgänge an. Je nach Region unterscheiden sich die Themen und Termine; auch die Voraussetzungen variieren. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Landesärztekammer nach, welche Angebote für Sie infrage kommen.
Eine Aufstiegsfortbildung führt zu einem geregelten Abschluss und qualifiziert für größere Verantwortung. Ein Beispiel ist der Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung. Ein Studium führt zu einem Hochschulabschluss, etwa in Gesundheitsmanagement oder Gesundheitswissenschaften. Für diese Wege gelten jeweils eigene Zugangsvoraussetzungen.
Spezialisierungen im MFA-Beruf
Mit einer fachlichen Spezialisierung übernehmen Sie zusätzliche Aufgaben, ohne den MFA-Beruf zu verlassen. Mögliche Schwerpunkte sind Wundmanagement, Hygiene, Abrechnung, Dokumentation und Praxismanagement. Welche Fortbildungen angeboten werden, hängt vom Kammerbezirk und vom jeweiligen Träger ab.
Ein konkretes Beispiel ist die Fortbildung zum ambulanten Operieren. Das Muster-Curriculum, also der Musterlehrplan der Bundesärztekammer, umfasst neun Module und sieht eine Prüfung des Lernerfolgs vor. Die Fortbildung soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Damit qualifizieren Sie sich für Aufgaben rund um ambulante Eingriffe: Dazu gehören deren Planung und Vorbereitung ebenso wie Durchführung und Nachbereitung. Der Lehrgang ist eine Spezialisierung für MFA und führt nicht zum Abschluss als Operationstechnische Assistenz.
Auch Bezeichnungen wie Praxismanagerin oder Praxismanager stehen nicht automatisch für einen bundesweit einheitlichen Abschluss. Prüfen Sie bei einem Lehrgang, wer ihn anbietet, welche Prüfung dazugehört und wie der Abschluss in Ihrer Region anerkannt wird.
Mit dem Fachwirt mehr Verantwortung übernehmen
Der Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung richtet sich an MFA, die organisatorische oder leitende Aufgaben übernehmen möchten. Zu den Inhalten zählen Praxismanagement und Qualitätsmanagement. Auch Ausbildung und die Begleitung von Patientinnen und Patienten gehören dazu. Ein medizinischer Wahlteil ermöglicht zusätzlich eine fachliche Vertiefung.
Die Musterprüfungsordnung der Bundesärztekammer sieht mindestens 400 Stunden Lernphasen vor. Die konkrete Durchführung und die Zugangsvoraussetzungen klären Sie bei der zuständigen Ärztekammer. Eine weitere Möglichkeit ist der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Er richtet sich stärker auf kaufmännische und organisatorische Aufgaben im Gesundheits- und Sozialbereich aus. Die Prüfungen und Voraussetzungen für die Zulassung unterscheiden sich je nach Fachwirt.
Ein Fachwirt-Abschluss kann neue Aufgaben ermöglichen, sichert aber weder eine bestimmte Stelle noch eine Gehaltserhöhung. Klären Sie vor der Anmeldung, welche Tätigkeiten Sie damit anstreben und ob Arbeitgeber in Ihrer Region diese Qualifikation voraussetzen oder honorieren.
Wechsel in Pflege oder OP
Wer als Pflegefachkraft oder Operationstechnische Assistenz arbeiten möchte, braucht grundsätzlich den jeweiligen Berufsabschluss. Diese Berufe entstehen nicht durch eine gewöhnliche MFA-Spezialisierung.
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert in Vollzeit drei Jahre. Auch die Operationstechnische Assistenz hat eine eigene geregelte Ausbildung mit staatlicher Prüfung. Frühere Ausbildungsinhalte können auf Antrag angerechnet werden, wenn sie als gleichwertig gelten. Über die Anrechnung entscheidet die zuständige Stelle. Fragen Sie daher vor einem Wechsel bei der zuständigen Behörde oder Bildungseinrichtung nach, welche Teile Ihrer MFA-Ausbildung berücksichtigt werden.
Studium auch ohne Abitur prüfen
Ein Studium in Gesundheitsmanagement, Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsökonomie kann zu Tätigkeiten in Verwaltung, Organisation oder Gesundheitsversorgung führen. Ob Sie ohne Abitur zugelassen werden, hängt vom Bundesland, der Hochschule, Ihrer Berufserfahrung und dem Studienfach ab. Mit einer passenden Berufsausbildung und Berufserfahrung können Sie auch ohne Abitur Zugang zu einem fachlich passenden Studium erhalten. Ein Fortbildungsabschluss wie ein Fachwirt kann an manchen Hochschulen einen weiteren Weg ins Studium eröffnen.
Prüfen Sie die Zulassungsbedingungen direkt bei der Hochschule, bevor Sie sich für einen Studiengang entscheiden. Das gilt besonders, wenn Sie neben dem Beruf studieren möchten: Die Hochschulen unterscheiden sich darin, ob sie Teilzeitstudiengänge anbieten und wie sie das Studium organisieren. Ein MFA-Abschluss oder Wartezeiten führen nicht automatisch zu einem Studienplatz in der Humanmedizin.
Gehalt realistisch einordnen
Für MFA-Fortbildungen lässt sich kein allgemeiner Gehaltsaufschlag angeben. Vergleichen Sie deshalb konkrete Stellenangebote und klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine neue Qualifikation zu anderen Aufgaben, einer höheren Gehaltsgruppe oder einer Gehaltsanpassung führt.
Den passenden Weg auswählen
Legen Sie zuerst fest, welche Arbeit Sie künftig übernehmen möchten. Wenn Sie vor allem medizinische Aufgaben vertiefen wollen, passt ein Lehrgang zu einem bestimmten Fachgebiet. Praxisorganisation und Führung sprechen für eine Aufstiegsfortbildung. Ein Studium ist sinnvoll, wenn Sie einen Hochschulabschluss für Ihre beruflichen Ziele benötigen. Ein Wechsel in Pflege oder OP erfordert dagegen eine neue Ausbildung oder eine individuell geprüfte Anrechnung.
Vergleichen Sie vor der Anmeldung den Abschluss, die Prüfungsform, den zeitlichen Aufwand und die Kosten. Fragen Sie außerdem, ob der Lehrgang berufsbegleitend stattfindet und ob Ihre Ärztekammer oder Hochschule Ihre bisherigen Qualifikationen anerkennt.