jobfibel.

Weiterbilden

So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung

Wer sich beruflich weiterbildet, sollte neben den Kursgebühren auch Fahrt- und Lebenshaltungskosten einplanen. Welche Förderung passt, hängt davon ab, ob Sie arbeitslos sind, arbeiten oder einen anerkannten Fortbildungsabschluss anstreben.

Mit einem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit bestimmte Weiterbildungen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen oder Arbeitslosigkeit abwenden. Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt kommt das Aufstiegs-BAföG infrage. Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte mit besonders guten Leistungen. Klären Sie die Förderung, bevor Sie den Kurs beginnen.

Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit

Die Agentur für Arbeit fördert eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein, wenn Sie dadurch wieder Arbeit finden oder drohende Arbeitslosigkeit abwenden können. Sie müssen sich vor Beginn beraten lassen. Die Agentur prüft, welches berufliche Ziel Sie mit der Weiterbildung verfolgen und ob sie die Weiterbildung fördern kann. Kurs und Bildungsträger müssen zugelassen sein.

Im Gutschein steht, welches berufliche Ziel gefördert wird und in welchem Zeitraum Sie die Weiterbildung machen sollen. Je nach Fall gilt auch eine regionale Begrenzung. Wählen Sie deshalb einen zugelassenen Anbieter, dessen Kurs zu den Vorgaben des Gutscheins passt.

Die Förderung kann neben den Lehrgangskosten auch notwendige Lernmittel, Prüfungsgebühren und Arbeitskleidung umfassen. Je nach persönlicher Situation können außerdem Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen werden. Ob die Agentur diese Ausgaben übernimmt, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Bei bestimmten Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Wenn Sie bestimmte Prüfungen bestehen, können Sie zusätzlich Prämien erhalten.

Auch Beschäftigte können eine Förderung erhalten, aber nicht automatisch nach denselben Voraussetzungen wie Arbeitslose. Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die finanzielle Unterstützung für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Für Beschäftigte kommt eine Förderung nach § 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch infrage. Die Weiterbildung muss in der Regel mehr als 120 Stunden dauern und zugelassen sein. Sie muss außerdem über eine kurze Schulung hinausgehen, die nur auf Ihren aktuellen Arbeitsplatz zugeschnitten ist. Bei der Entscheidung können auch Ihr bisheriger Berufsabschluss und frühere Förderungen berücksichtigt werden.

Je nach Betriebsgröße kann die Agentur für Arbeit einen Teil der Lehrgangskosten bezuschussen. Sie kann auch einen Teil des Arbeitsentgelts übernehmen, das Sie für die Zeit erhalten, in der Sie wegen der Weiterbildung nicht arbeiten können. Als Richtwerte nennt die Bundesagentur für Arbeit folgende Anteile:

Betriebsgröße Zuschuss zum Arbeitsentgelt Anteil an den Lehrgangskosten
Unter 50 Beschäftigte 75 % 100 % als Soll-Förderung
50 bis unter 500 Beschäftigte 50 % 50 %
Ab 500 Beschäftigte 25 % 25 %

Die konkrete Förderung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Entscheidung im Einzelfall ab. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die eine Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses absolvieren, kann die Förderung bis zu 100 Prozent betragen. Auch bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten ist eine vollständige Übernahme der Lehrgangskosten möglich.

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit. Lassen Sie sich beraten und stellen Sie den Antrag, bevor der Kurs beginnt. Eine nachträgliche Förderung sollten Sie nicht voraussetzen.

Aufstiegs-BAföG für berufliche Fortbildungen

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen, die auf einen anerkannten beruflichen Aufstiegsabschluss vorbereiten. Dazu zählen zum Beispiel Meister-, Fachwirt- und Technikerabschlüsse. Ein beliebiger Kurs oder ein frei gewähltes Fernstudium ist damit nicht automatisch förderfähig.

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Förderleistungen beantragt werden. Sie können einen Zuschuss und ein Darlehen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach bestandener Prüfung ein Teil des Darlehens erlassen werden.

Bei einer Vollzeitfortbildung können Sie zusätzlich Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt erhalten. Die Höhe des Beitrags hängt von den geltenden Voraussetzungen sowie Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslands und prüfen Sie vorab, ob der angestrebte Abschluss gefördert wird.

BAföG für schulische Bildungsgänge

Das BAföG im engeren Sinn ist keine allgemeine Finanzierung für berufliche Weiterbildungskurse. Es kann für bestimmte schulische Bildungsgänge infrage kommen, etwa an Abendgymnasien oder Kollegs. Ob Sie Anspruch haben, hängt von der Ausbildungsstätte und weiteren persönlichen Voraussetzungen ab.

Prüfen Sie daher zuerst, ob Ihr Bildungsgang grundsätzlich förderfähig ist. Für eine berufliche Aufstiegsfortbildung ist dagegen meist das Aufstiegs-BAföG der passendere Förderweg.

Weiterbildungsstipendium für junge Fachkräfte

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und besonders guten Leistungen. Sie können sich unter anderem mit sehr guten Prüfungsergebnissen bewerben. Auch eine vordere Platzierung bei einem überregionalen beruflichen Wettbewerb oder eine begründete Empfehlung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Berufsschule kommt dafür infrage. Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, kann sich nicht bewerben.

Das Stipendium fördert bestimmte Weiterbildungen. Förderfähig sind beispielsweise fachliche Kurse und Aufstiegsfortbildungen; unter Voraussetzungen wird auch ein berufsbegleitendes Studium unterstützt. Sie können grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren ins Stipendium aufgenommen werden. Elternzeit und ein Freiwilligendienst sind Beispiele für Zeiten, die eine spätere Aufnahme ermöglichen können.

Beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Maßnahme. Die zuständige Stelle prüft Ihre Voraussetzungen und informiert Sie darüber, welche Angebote förderfähig sind.

Arbeitgeberzuschuss und Kursplanung

Ihr Arbeitgeber kann sich freiwillig an Kurskosten beteiligen oder eine bezahlte Freistellung vereinbaren. Ein allgemeiner Anspruch auf einen Zuschuss oder auf das volle Gehalt während jeder Weiterbildung besteht dadurch nicht. Halten Sie schriftlich fest, welche Kosten Ihr Arbeitgeber übernimmt und ob Sie für die Weiterbildung bezahlt freigestellt werden, bevor Sie sich verbindlich anmelden.

Klären Sie zuerst, welches berufliche Ziel Sie erreichen wollen und ob der Kurs zu einem anerkannten Abschluss führt. Danach können Sie herausfinden, welche Förderung passt: arbeitsmarktbezogene Weiterbildung über die Agentur für Arbeit, Aufstiegs-BAföG für eine förderfähige Fortbildung oder ein Stipendium bei sehr guten beruflichen Leistungen. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, bevor Sie etwas bezahlen.