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Studieren ohne Abitur

Auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife können Sie in Deutschland studieren. Eine berufliche Aufstiegsfortbildung, also eine zusätzliche berufliche Qualifikation, eröffnet häufig den allgemeinen Hochschulzugang. Dazu zählen ein Meisterabschluss und je nach Abschluss bestimmte Techniker-, Fachwirt- und Fachschulabschlüsse. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung können Sie meist ein Studium in einem Fach aufnehmen, das zu Ihrer bisherigen Qualifikation passt.

Welche Voraussetzungen gelten, hängt vom Bundesland, der Hochschule und dem Studiengang ab. Der Hochschulzugang ist keine Zusage für einen Studienplatz, besonders bei zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Zwei Zugangswege ohne Abitur

Die Kultusministerkonferenz beschloss 2009 gemeinsame Grundlagen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter. Die Länder setzten sie in ihren Hochschulgesetzen um. Deshalb unterscheiden sich die genauen Regeln bis heute je nach Bundesland und teilweise auch je nach Hochschule.

Der erste Weg führt über eine berufliche Aufstiegsfortbildung, der zweite über eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Berufserfahrung. Welcher Weg für Sie gilt, richtet sich nach Ihrem Abschluss und dem gewünschten Studienfach.

Zugang mit Meistertitel

Ein Meisterabschluss oder eine anerkannte vergleichbare Aufstiegsfortbildung kann Ihnen den allgemeinen Hochschulzugang eröffnen. Dazu zählen je nach Abschluss beispielsweise bestimmte Techniker-, Fachwirt- und Fachschulabschlüsse. Mit dem allgemeinen Hochschulzugang können Sie sich grundsätzlich auch für ein Fach bewerben, das nicht unmittelbar zu Ihrem Beruf gehört.

Die Hochschule prüft, ob Ihr konkreter Abschluss anerkannt wird und welche Nachweise Sie einreichen müssen. Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang gelten zusätzlich dessen Auswahlregeln. Auch besondere Voraussetzungen des Studiengangs bleiben bestehen.

Zugang mit Berufsausbildung

Ohne Aufstiegsfortbildung kommt ein Studium für beruflich Qualifizierte infrage. In vielen Ländern brauchen Sie dafür eine geregelte Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert. Hinzu kommt häufig Berufserfahrung, die fachlich zum angestrebten Studium passen muss.

Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland. Der Länderüberblick des CHE aus dem Jahr 2025 nennt Berlin, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz als Länder, in denen Berufserfahrung nicht als Zugangskriterium verlangt wird. Andere Bedingungen können trotzdem gelten. Ob Ausbildung und Berufserfahrung zum Studienfach passen, entscheidet die Hochschule.

Prüfungen und Probestudium

Für den fachgebundenen Zugang kann die Hochschule ein Eignungsverfahren verlangen. Bei der Eignungsprüfung prüft sie, ob Ihre Kenntnisse für das Studium ausreichen. Nach dem Grundmodell der Kultusministerkonferenz besteht die Prüfung aus schriftlichen und mündlichen Teilen. Sie kann allgemeines Wissen und Wissen zum Studienfach abfragen. Welche Prüfung tatsächlich gilt, richtet sich nach Landesrecht und Hochschulregeln.

Manche Zugangswege sehen auch ein Probestudium vor. Dabei studieren Sie zunächst für eine begrenzte Zeit und müssen bestimmte Leistungen erbringen, um anschließend weiterstudieren zu dürfen. Dauer und Anforderungen unterscheiden sich. Die Kultusministerkonferenz nennt in ihrem Modell von 2009 ein erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr als mögliche Alternative zum Eignungsverfahren. Prüfen Sie die aktuelle Regelung bei der Hochschule, an der Sie sich bewerben möchten.

Auch ein Beratungsgespräch kann vorgeschrieben sein. Eine bestandene Zugangsprüfung sichert Ihnen noch keinen Studienplatz; für zulassungsbeschränkte Fächer gelten zusätzlich Auswahl- und Zulassungsverfahren.

So prüfen Sie Ihren Zugang

Fragen Sie zuerst, wie die Hochschule Ihren Abschluss bewertet und ob sie ihn anerkennt. Fragen Sie anschließend, ob Ihr Ausbildungs- und Berufsweg zum gewünschten Studienfach passt und welche Nachweise Sie vorlegen müssen. Erkundigen Sie sich auch nach Eignungsprüfungen, Beratungsgesprächen und der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die Zulassungsstelle oder die Studienberatung der Hochschule kann Ihnen sagen, welche Regeln für Ihren konkreten Fall gelten.

Wenn Sie später an eine andere Hochschule wechseln möchten, fragen Sie dort nach, wie Ihre bisherige Zulassung anerkannt wird. Laut CHE-Überblick von 2025 erkennen die Länder Zulassungen beruflich Qualifizierter gegenseitig an. Lassen Sie sich trotzdem von der aufnehmenden Hochschule bestätigen, welche Voraussetzungen für Ihren Fall gelten.

Keine bundesweite Zehn-Prozent-Grenze

Nur ein kleiner Teil der Studierenden hat keine schulische Hochschulzugangsberechtigung. Für einzelne Studiengänge können trotzdem Zulassungsbeschränkungen gelten.