Wer sich beruflich weiterbilden möchte, muss den passenden Kurs finden und die Kosten tragen. Entscheidend ist, ob der Kurs das berufliche Ziel nachweisbar unterstützt, ob der Abschluss in der gewünschten Tätigkeit anerkannt wird und ob Zeitaufwand, Lernform und Gesamtkosten zur eigenen Lebenssituation passen.
Klären Sie die Finanzierung vor der Anmeldung. Bei wichtigen Förderwegen müssen Sie sich vor Kursbeginn beraten lassen oder einen Antrag stellen, und nicht jeder Kurs ist förderfähig, also für eine staatliche Unterstützung zugelassen.
Erst das Ziel klären
Bevor Sie nach Kursen suchen, legen Sie fest, was die Weiterbildung erreichen soll. Zuerst unterscheiden Sie, welches Ziel Sie haben: Sie können Wissen auffrischen oder erweitern, etwa um Fachkenntnisse anzupassen oder eine neue Fähigkeit für die aktuelle Tätigkeit zu erwerben. Sie können beruflich aufsteigen, indem Sie eine geregelte Fortbildung mit anerkanntem Abschluss absolvieren. Den Beruf wechseln oder neu einsteigen können Sie etwa mit Umschulung, Teilqualifikation oder Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Mit einer Externenprüfung erlangen Sie ohne reguläre Ausbildung einen Berufsabschluss. Und Sie können einen Abschluss nachholen, also einen Berufsabschluss erwerben statt nur einzelne Kenntnisse zu ergänzen.
Diese Wege sind nicht gleichzusetzen: Sie unterscheiden sich bei Dauer, Abschluss, Zugangsvoraussetzungen und möglicher Förderung. Die praktische Zielfrage lautet: Welche konkrete Tätigkeit oder berufliche Möglichkeit soll nach dem Kurs erreichbar sein? Wenn sich das nicht benennen lässt, fällt der Vergleich von Kursinhalten und Nutzen schwer.
Angebote systematisch vergleichen
Das Portal mein NOW bündelt Informationen zu Berufen, Kompetenzen, Kursangeboten und Fördermöglichkeiten. Sie können bei der Kurssuche verschiedene Lernformen und Formate berücksichtigen. Das Portal ist ein Such- und Orientierungswerkzeug, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob ein bestimmter Kurs für ein Förderprogramm zugelassen ist oder zu einem bestimmten Berufsziel passt.
Beim Vergleich mehrerer Anbieter helfen diese Fragen:
- Welche konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt der Kurs, und gibt es einen Lehrplan?
- Gibt es eine Prüfung, ein Zertifikat oder nur eine Teilnahmebescheinigung? Wer stellt den Abschluss aus, und wo wird er anerkannt?
- Gibt es praktische Übungen, Projekte oder Praktika? Passt das Gelernte zu den späteren Aufgaben?
- Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend, vor Ort oder online: Wie viel Selbstlernzeit kommt hinzu?
- Welche fachliche und pädagogische Erfahrung haben die Lehrenden? Gibt es feste Betreuungszeiten?
- Kann der Anbieter Angaben zu Prüfungs- oder Abschlussquoten und zum Verbleib früherer Teilnehmender machen?
- Sind Gesamtkosten, Zusatzkosten, Zahlungsplan, Rücktritts- und Kündigungsregeln klar geregelt?
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) rät, Informationen von mehreren Anbietern einzuholen und zu vergleichen. Bei längeren oder teuren Angeboten sollten Sie Kursziel, Prüfungsbedingungen, alle Kosten und Vertragsregeln besonders sorgfältig prüfen. Eine Werbeseite oder ein Anbieterzertifikat allein belegt nicht, dass der Kurs inhaltlich oder arbeitsmarktlich die richtige Wahl ist.
Gesamtkosten realistisch kalkulieren
Zum Gesamtbudget gehören mehr als die Kursgebühr. Zusätzlich können Lehr- und Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung und Kinderbetreuung anfallen. Auch die Frage, ob während der Weiterbildung weiter Einkommen eingeht, gehört in den Vergleich. Das BIBB empfiehlt, solche Nebenkosten vor der Entscheidung einzubeziehen und Zahlungsmodalitäten sowie Rücktrittsbedingungen zu prüfen.
Die wichtigsten Förderwege
Für die Finanzierung gibt es mehrere Wege, die sich nach Zielgruppe, Zuständigkeit und Fördergegenstand unterscheiden. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Situation ab: ob Sie arbeitslos sind, beschäftigt, einen Aufstiegsabschluss anstreben oder ob Ihr Betrieb von Strukturwandel betroffen ist.
Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit
Die Agentur für Arbeit kann eine berufliche Weiterbildung über einen Bildungsgutschein fördern, wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Weiterbildung dazu notwendig ist, Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Agentur entscheidet nicht pauschal für jeden Wunschkurs: Sie berät persönlich; Gutschein, Bildungsziel und Gültigkeit können zeitlich, regional und inhaltlich begrenzt sein. Kurs und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein.
Je nach Fall übernimmt die Agentur Lehrgangskosten einschließlich erforderlicher Lernmittel und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie Kosten für notwendige auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Während einer geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld in der Regel weitergezahlt. Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.
Bei einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung können zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat infrage kommen. Die Agentur nennt als Beispiele Umschulung, berufsanschlussfähige Teilqualifikation und Vorbereitung auf eine Externen- oder Schulfremdenprüfung. Klären Sie vor Beginn mit der Agentur, ob Ihr Kurs diese Bedingungen erfüllt.
Förderung für Beschäftigte
Für Beschäftigte gelten andere Regeln. Die Agentur für Arbeit kann je nach Fall Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen und dem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten gewähren. Wesentliche Voraussetzungen sind unter anderem eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden, eine zugelassene Maßnahme und ein zugelassener Träger. Die Inhalte müssen über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Häufig liegt der Antrag beim Arbeitgeber; sprechen Sie deshalb frühzeitig mit dem Betrieb und dessen Arbeitgeber-Service.
Die Regelförderhöhen hängen von der Betriebsgröße ab:
| Betriebsgröße | Zuschuss zum Arbeitsentgelt | Übernahme der Lehrgangskosten |
|---|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | 75 % | 100 % vorgesehen |
| 50 bis unter 500 Beschäftigte | 50 % | 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | 25 % | 25 % |
Bei berufsabschlussbezogener Weiterbildung von Beschäftigten ohne Berufsabschluss kann die Förderung bis zu 100 Prozent reichen. Für Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten nennt die Agentur außerdem mögliche höhere Kostenübernahmen für Beschäftigte ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen. Eine Qualifizierungsvereinbarung mit Sozialpartnern kann die Förderung um 5 Prozentpunkte erhöhen. Das sind Förderbedingungen, keine Garantie auf die jeweilige Höchstförderung; den konkreten Fall klären Sie mit der Agentur.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Das Qualifizierungsgeld ist keine allgemeine Kursförderung für Einzelpersonen. Es richtet sich an Betriebe, in denen ein erheblicher Teil der Belegschaft wegen des Strukturwandels qualifiziert werden muss, um Beschäftigung im Betrieb zu sichern. Die Agentur nennt eine Betroffenheit von mindestens 10 Prozent bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten und 20 Prozent bei Betrieben ab 250 Beschäftigten. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten kann statt Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine schriftliche Arbeitgebererklärung ausreichen. Beschäftigte müssen der Teilnahme zustimmen; beantragt wird die Leistung vom Arbeitgeber. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn.
Die Leistung beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Sie gleicht Entgelt während der Weiterbildung aus und unterscheidet sich von der üblichen Förderung über Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse.
Aufstiegs-BAföG für Fortbildungsabschlüsse
Wer einen förderfähigen Aufstiegsabschluss anstrebt, kann Aufstiegs-BAföG prüfen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sieht das Bundesportal einen Beitrag vor, der nicht von Einkommen und Vermögen abhängt: 50 Prozent sind Zuschuss; für den übrigen Betrag kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen angeboten werden. Nach bestandener Prüfung können auf Antrag weitere 50 Prozent des dann noch nicht fälligen Darlehens für diese Gebühren erlassen werden. Für Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt infrage kommen. Die Förderung gilt nicht pauschal für jeden Weiterbildungskurs; prüfen Sie zuerst, ob Maßnahme und Fortbildungsziel die Voraussetzungen erfüllen.
Bildungsfreistellung und Steuer
Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungsfreistellung ist ein weiterer Weg, den das mein-NOW-Förderangebot mit landesspezifischen Programmen auflistet. Einen einheitlichen bundesweiten Anspruch gibt es nicht. Prüfen Sie beim zuständigen Bundesland, ob der Kurs anerkannt ist und welche Voraussetzungen gelten.
Beruflich veranlasste Fortbildungskosten können grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben infrage kommen. Das Bundesfinanzministerium grenzt sie von Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums ab: Für Fortbildung im bereits erlernten Beruf und für eine Umschulung, die einen Berufswechsel vorbereitet, nennt die Einkommensteuer-Richtlinie den Werbungskostenabzug. Bei einer erstmaligen Ausbildung gelten andere Regeln. Steuerliche Absetzbarkeit bedeutet nicht, dass der Kursbetrag vollständig erstattet wird; die Einordnung hängt vom beruflichen Zusammenhang und der individuellen steuerlichen Situation ab.
Vor der Anmeldung beraten lassen
Der wichtigste Schritt ist die Beratung vor der Anmeldung. Die Rechtsgrundlage für die Förderung verlangt Beratung vor Teilnahmebeginn. Ein bereits gebuchter Kurs ist kein sicherer Weg, nachträglich eine Förderung zu erhalten. Klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob genau dieser Kurs und Träger förderfähig sind, und schließen Sie den Vertrag erst danach ab. Lesen Sie Gesamtkosten, Zahlungsplan, Kündigung, Rücktritt und Prüfungsregeln und sichern Sie sie schriftlich.