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Ausbildung oder Weiterbildung? Wege zur beruflichen Neuorientierung

Bei einer beruflichen Neuorientierung müssen Sie klären, ob eine Weiterbildung reicht oder eine komplette Ausbildung nötig ist. Entscheidend sind der Abschluss, den der Zielberuf verlangt, Ihre bisherige Erfahrung sowie der Zeit- und Kostenrahmen. Eine duale Ausbildung dauert je nach Beruf zwei bis dreieinhalb Jahre, eine Weiterbildung wenige Monate. Eine Umschulung führt in einen anderen Beruf und endet mit einem neuen anerkannten Berufsabschluss. Welcher Weg passt, hängt von Ihrem konkreten Berufsziel ab.

Die Wege im Überblick

Die Bundesagentur für Arbeit nennt mehrere Wege in einen neuen Beruf, die sich in Dauer, Abschluss und Voraussetzungen unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt, wann welcher Weg naheliegt.

Weg Wann er passt Was am Ende steht Prüfpunkt
Duale oder schulische Ausbildung Wenn ein anerkannter Erstabschluss fehlt oder der Zielberuf eine vollständige Grundqualifikation verlangt Berufsabschluss nach der Ausbildung Dauer, Vergütung und Lebensunterhalt klären
Anpassungsweiterbildung Wenn der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden soll, aber Kenntnisse fehlen oder veraltet sind Aktualisierte oder neue Kenntnisse, kein neuer Berufsabschluss Passt der Kurs zu einer konkreten Tätigkeit?
Aufstiegsfortbildung Wenn eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung vorhanden sind Meister-, Fachwirt- oder Technikerabschluss Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsordnung prüfen
Umschulung Wenn der Wechsel in einen anderen Beruf einen neuen Abschluss erfordert Anerkannter Berufsabschluss Konkreten Prüfungsweg und Dauer einzeln klären
Externenprüfung Wenn einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist, aber der formale Abschluss fehlt Berufsabschluss über eine Prüfung vor der Kammer Zulassung durch die zuständige Stelle klären
Teilqualifikation oder Quereinstieg Wenn der Zielberuf einzelne Bausteine oder keinen formalen Abschluss verlangt Teilqualifikation oder direkter Einstieg Führt der Weg zu einer passenden Stelle?

Das Berufsbildungsgesetz zählt die Anpassungsweiterbildung, die Aufstiegsfortbildung und die Umschulung zur beruflichen Weiterbildung. Diese Einteilung hilft, die Begriffe auseinanderzuhalten, auch wenn im Alltag oft nur von Weiterbildung die Rede ist.

Erst das Berufsziel klären

Bevor Sie über Ausbildung oder Weiterbildung nachdenken, sollten Sie ein konkretes Berufsziel festlegen. Erst wenn Sie wissen, welcher Beruf oder welches Berufsfeld Sie anstreben, können Sie prüfen, welche Qualifikation dafür nötig ist. Vergleichen Sie Ihre vorhandenen Abschlüsse und Erfahrungen mit den Anforderungen des Zielberufs: Zeugnisse, einschlägige Tätigkeiten, Teilqualifikationen und im Ausland erworbene Berufskenntnisse zählen gleichermaßen.

Stellen Sie sich dabei diese Fragen: Welchen Abschluss verlangt der Zielberuf tatsächlich? Ist ein vollständiger Berufsabschluss zwingend, oder reicht eine gezielte Weiterbildung? Wie sieht der Zugang zum Beruf aus, etwa über formale Voraussetzungen oder über Arbeitgeber, die Quereinsteiger einstellen? Und wie viel Zeit können Sie aufbringen, wenn Sie den Kurs berufsbegleitend, in Vollzeit oder mit Betreuungspflichten absolvieren?

Die Bundesagentur für Arbeit bietet für diese Orientierung das Selbsterkundungstool Check-U, das Berufsinformationssystem BERUFENET und die Plattform mein NOW an. Die Beratung zur beruflichen Neuorientierung findet persönlich, telefonisch oder per Video statt und hilft, das Berufsziel einzugrenzen, bevor verbindliche Kosten entstehen.

Ausbildung: Wann ein Neustart nötig ist

Eine Ausbildung ist der richtige Weg, wenn für den Zielberuf ein anerkannter Berufsabschluss fehlt. Das betrifft vor allem Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder solche, die in einen Beruf wechseln wollen, der eine vollständige Grundqualifikation verlangt. Eine duale Ausbildung dauert je nach Beruf in der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Teilzeit ist möglich, wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt.

Vor der Entscheidung sollten Sie klären, wie Sie den Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit sichern. Die Ausbildungsvergütung liegt unter einem regulären Gehalt, und je nach Alter und familiärer Situation kommen weitere Kosten hinzu. Wenn Sie bereits Berufserfahrung in einem verwandten Feld haben, kann eine verkürzte Ausbildung infrage kommen; das setzt in der Regel die Zustimmung des Betriebs und der zuständigen Kammer voraus.

Weiterbildung: Anpassen oder aufsteigen

Eine Weiterbildung passt, wenn Ihre vorhandene Qualifikation grundsätzlich weiterverwendbar ist. Die Anpassungsweiterbildung aktualisiert veraltete Kenntnisse oder ergänzt fehlende, etwa bei neuen Softwareversionen, geänderten Vorschriften oder neuen Arbeitsmethoden. Sie führt nicht zwingend zu einem neuen Berufsabschluss und kann je nach Umfang wenige Tage oder mehrere Monate dauern.

Die Aufstiegsfortbildung baut auf einer abgeschlossenen Ausbildung und Berufserfahrung auf und führt zu Abschlüssen wie Meister, Fachwirt oder Techniker. Sie qualifiziert für höherwertige Aufgaben und ist im Berufsbildungsgesetz als berufliche Fortbildung eingeordnet. Wenn Ihr Ziel darin besteht, in Ihrem bisherigen Berufsfeld aufzusteigen, ist dieser Weg meist kürzer und kostengünstiger als eine neue Ausbildung. Prüfen Sie vor der Anmeldung die Zugangsvoraussetzungen, die Prüfungsordnung und die Frage, ob der Abschluss von Arbeitgebern in Ihrer Branche anerkannt wird.

Umschulung und Externenprüfung

Eine Umschulung kommt in Betracht, wenn der Wechsel in einen anderen Beruf einen neuen anerkannten Berufsabschluss erfordert. Die Dauer lässt sich nicht pauschal angeben; sie hängt vom Zielberuf, der gewählten Maßnahme und dem Prüfungsweg ab. Manche Umschulungen finden im Betrieb statt, andere bei einem Bildungsträger, und die Abschlussprüfung erfolgt vor der zuständigen Kammer.

Eine Alternative ist die Externenprüfung: Wenn Sie bereits über einschlägige Berufserfahrung verfügen, aber den formalen Abschluss nicht besitzen, können Sie vor der zuständigen Kammer die Abschlussprüfung ablegen. In der Regel müssen Sie dafür Berufserfahrung von mindestens dem Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit nachweisen. Bei nachgewiesener beruflicher Handlungsfähigkeit kann die Kammer diese Zeit ganz oder teilweise erlassen; die Entscheidung liegt bei der zuständigen Stelle.

Für Berufe, die keinen formalen Abschluss verlangen, kann ein Quereinstieg oder eine Teilqualifikation ausreichen. Eine Teilqualifikation vermittelt einzelne Qualifikationsbausteine und kann schrittweise zu einem anerkannten Abschluss führen. Prüfen Sie in jedem Fall, ob der gewählte Weg tatsächlich zu einer passenden Stelle führt und ob der Abschluss für die gewünschte Tätigkeit relevant ist.

Finanzierung: Förderwege vorab klären

Förderung sollten Sie nie vorab einplanen, bevor die zuständige Stelle sie verbindlich zugesagt hat. Die Bundesagentur für Arbeit kann Weiterbildungen und Umschulungen per Bildungsgutschein fördern, wenn Ihre individuellen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Gutschein ist zeitlich und regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel ausgerichtet; Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein. Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt die Agentur für Arbeit die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Über die Voraussetzungen entscheidet die Beratung im Einzelfall.

Für bestimmte geförderte, abschlussorientierte Weiterbildungen gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Zusätzlich können Sie Prüfungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Diese Prämien gelten nicht für jeden Kurs; sie setzen voraus, dass die Maßnahme die entsprechenden Bedingungen erfüllt.

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung wie Meister oder Fachwirt anstreben, können Sie Aufstiegs-BAföG beantragen. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; die Hälfte davon ist ein Zuschuss, für den Rest gibt es ein zinsgünstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung können auf Antrag 50 Prozent des dann noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Für Vollzeitmaßnahmen kommt ein einkommens- und vermögensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt hinzu.

Beschäftigte, die sich während des Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten, sollten zuerst mit dem Betrieb sprechen. Die Förderung für Beschäftigte kann Lehrgangskosten teilweise oder vollständig übernehmen, häufig ist eine Beteiligung des Betriebs erforderlich. Das Qualifizierungsgeld ersetzt 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgelts. Voraussetzung ist, dass der Qualifizierungsbedarf durch den Strukturwandel entsteht; die Weiterbildungskosten trägt in diesem Fall der Betrieb. Diese Leistung gilt nur unter betrieblichen Voraussetzungen.