Auf dem zweiten Bildungsweg holen Sie einen fehlenden Schulabschluss nach. Je nach Angebot findet der Unterricht an Schulen für Erwachsene abends oder tagsüber statt. Einige Schulen bieten auch Vollzeitunterricht an. Welche Abschlüsse Sie erreichen können und welche Voraussetzungen gelten, hängt vom Bundesland und von der Schule ab.
Für den ersten Schulabschluss kommt eine Abendhauptschule infrage, für den mittleren eine Abendrealschule. Abendgymnasien führen berufsbegleitend zur Hochschulreife; Kollegs bieten diesen Bildungsweg grundsätzlich in Vollzeit.
Welcher Abschluss passt zu Ihrem Ziel?
Welche Schulform passt, hängt davon ab, welchen Abschluss Sie anstreben und wie viel Zeit Ihnen neben Beruf oder anderen Verpflichtungen für den Unterricht bleibt. Die Bezeichnungen und das Angebot unterscheiden sich regional.
Eine Abendhauptschule ermöglicht Erwachsenen, einen ersten Schulabschluss nachzuholen. Eine Abendrealschule führt in der Regel zum mittleren Schulabschluss. Der mittlere Schulabschluss kann selbst ein berufliches Ziel sein oder den Übergang zum Abendgymnasium oder Kolleg ermöglichen.
Am Abendgymnasium können Erwachsene die allgemeine Hochschulreife erwerben. Sie berechtigt grundsätzlich zu einem Studium an einer Universität. Der Unterricht lässt sich meist mit einer Berufstätigkeit verbinden. Das Kolleg führt ebenfalls zur Hochschulreife, verlangt aber Unterricht in Vollzeit. Es eignet sich daher vor allem, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit für den Schulbesuch unterbrechen können.
Voraussetzungen und Dauer prüfen
Für Abendgymnasium und Kolleg nennt die Kultusministerkonferenz als Orientierung einen mittleren Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit. Zusätzlich gilt als Orientierung ein Mindestalter von 19 Jahren im Jahr der Anmeldung. Die Regeln des jeweiligen Bundeslands können davon abweichen. In Nordrhein-Westfalen liegt das Eintrittsalter laut Landesinformation beispielsweise bei 18 Jahren. Wer noch keinen mittleren Schulabschluss hat, kann dort zunächst einen Vorkurs zur Vorbereitung oder ein passendes Angebot der Abendrealschule besuchen.
Auch die Dauer hängt vom Bildungsweg, den Vorkenntnissen und dem Bundesland ab. Die Kultusministerkonferenz nennt für das Abendgymnasium in der Regel drei Jahre bis zur allgemeinen Hochschulreife. In Nordrhein-Westfalen umfasst die Hauptphase der Abendrealschule in der Regel vier Semester, also zwei Jahre. Ein Vorkurs kann die Gesamtdauer verlängern. Bereits erworbene Kenntnisse, die die Schule anrechnet, können sie verkürzen. Fragen Sie deshalb bei der jeweiligen Schule nach dem Stundenplan und dem geplanten Bildungsweg.
Das Kolleg unterscheidet sich vor allem durch den Zeitaufwand. In Nordrhein-Westfalen umfasst der Unterricht laut Landesinformation 30 Stunden pro Woche an fünf Wochentagen. Daneben können Sie höchstens in geringem Umfang arbeiten. Am Abendgymnasium müssen Sie ebenfalls feste Lernzeiten einplanen; in Nordrhein-Westfalen umfasst das Unterrichtsangebot mindestens 20 Wochenstunden. Unterricht kann je nach Schule auch vormittags oder nachmittags stattfinden.
Förderung und Kosten klären
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann der Besuch einer Abendhauptschule oder Abendrealschule grundsätzlich gefördert werden. Das gilt ebenso für Abendgymnasien und Kollegs. Daraus folgt jedoch kein automatischer Anspruch auf BAföG. Entscheidend sind unter anderem die Art Ihrer Ausbildung und Ihre persönliche Situation. Fragen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung nach, bevor Sie Ihre berufliche Tätigkeit oder Ihr Einkommen verändern.
Die Gebühren unterscheiden sich von Schule zu Schule. Erkundigen Sie sich direkt bei der Schule, ob Unterricht und Prüfungen kostenpflichtig sind. Fragen Sie auch nach möglichen Gebühren für Lernmaterialien. Prüfen Sie außerdem, ob Sie für den Unterricht regelmäßig anreisen müssen. Klären Sie, ob sich die Unterrichtszeiten mit Ihrem Beruf vereinbaren lassen, und beziehen Sie Betreuungspflichten und Schichtarbeit in diese Prüfung ein.
Schulabschluss per Nichtschülerprüfung
In einigen Bundesländern können Sie einen Abschluss über eine Nichtschülerprüfung erwerben, indem Sie sich außerhalb eines regulären Lehrgangs auf die Prüfung vorbereiten. Die zuständige Stelle entscheidet über die Zulassung; sie kann einen Nachweis über eine angemessene Vorbereitung verlangen. Prüfungsfächer und Ablauf richten sich nach dem angestrebten Abschluss und den geltenden Landesregeln.
Eine solche Prüfung eignet sich vor allem, wenn Sie selbstständig lernen können und keine passende Schule in erreichbarer Nähe finden. Klären Sie zuerst mit der zuständigen Schulbehörde, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie sich anmelden. So vermeiden Sie, sich auf eine Prüfung vorzubereiten, zu der Sie nicht zugelassen werden.
Den passenden Bildungsweg auswählen
Ein nachgeholter Schulabschluss eröffnet weitere Bildungs- und Berufswege, führt aber nicht automatisch zu einem bestimmten Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle. Prüfen Sie deshalb, welchen Abschluss Sie für Ihre beruflichen Ziele brauchen. Für manche Ausbildungen reicht ein erster Schulabschluss, für andere ist der mittlere Schulabschluss oder die Hochschulreife erforderlich.
Erkundigen Sie sich bei der Schule nach den Aufnahmebedingungen und der Dauer. Fragen Sie auch, wann der Unterricht stattfindet, welche Prüfungen anstehen und welche Kosten entstehen können. Falls Sie BAföG brauchen, fragen Sie beim zuständigen Amt, ob Sie Anspruch darauf haben. Beim geplanten Besuch eines Vollzeitkollegs prüfen Sie vorher, wie Sie während des Schulbesuchs Ihren Lebensunterhalt bestreiten.