Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder beruflich neu anfangen müssen, kann eine Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Welcher Träger die Kosten übernimmt, hängt davon ab, warum Sie den Beruf wechseln und welche persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Sie erfüllen.
Die Agentur für Arbeit fördert Umschulungen häufig mit einem Bildungsgutschein. Bei gesundheitlichen Gründen kommt die Deutsche Rentenversicherung infrage, nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit die gesetzliche Unfallversicherung. Sie müssen die Förderung beantragen und bewilligen lassen.
Was eine Umschulung umfasst
Eine Umschulung bereitet Sie auf einen anderen Beruf vor. Anders als bei einer Erstausbildung bringen viele Teilnehmende bereits Berufserfahrung oder einen Abschluss mit. Sie brauchen aber nicht immer beides. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen möchten.
Je nach Beruf findet die Umschulung in einem Betrieb oder an einer Schule statt. Eine weitere Möglichkeit ist ein Bildungsträger, also ein Anbieter beruflicher Weiterbildung. Teilzeitangebote gibt es ebenfalls, aber nicht für jeden Beruf und an jedem Ort. Dauer und Aufbau richten sich nach dem Bildungsziel und der konkreten Maßnahme. Auch eine Vergütung ist nicht automatisch vorgesehen: Bei einer betrieblichen Umschulung hängt sie vom Vertrag und Modell ab.
Förderung mit Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein ist eine Zusage der Agentur für Arbeit, bestimmte Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. § 81 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch regelt die Förderung. Vor der Bewilligung prüft die Agentur, ob die Umschulung nötig ist, damit Sie eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden oder nicht arbeitslos werden. Sie prüft auch, ob die Umschulung zu Ihrer beruflichen Situation passt.
Der Wunsch nach einer Umschulung allein reicht deshalb nicht für eine Förderung. Die Agentur berücksichtigt unter anderem, ob Sie für den Beruf geeignet sind, ob die Umschulung voraussichtlich erfolgreich ist und wie Ihre Chancen auf Arbeit in diesem Beruf stehen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Förderung, wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen. In anderen Fällen entscheidet die Agentur nach individueller Prüfung.
Der Bildungsgutschein kann auf ein bestimmtes Bildungsziel, eine Region und einen Zeitraum beschränkt sein. Auch der Bildungsträger und die Maßnahme müssen zugelassen sein. Klären Sie die Förderung daher mit der Agentur, bevor Sie sich verbindlich anmelden oder die Umschulung beginnen.
Welche Kosten übernommen werden
Je nach Bewilligung übernimmt die Agentur Lehrgangsgebühren sowie erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren. Auch Fahrtkosten können dazugehören. Wenn Sie für die Umschulung auswärts wohnen müssen, kommen unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Verpflegung infrage. Die Agentur kann außerdem notwendige Kinderbetreuungskosten berücksichtigen.
Der Bildungsgutschein ist kein pauschaler Zuschuss zum Lebensunterhalt. Wenn Sie während der Weiterbildung Arbeitslosengeld beziehen und die Voraussetzungen weiter erfüllen, zahlt die Agentur es in der Regel weiter. Für geförderte Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, kann zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat gezahlt werden. Bei bestandenen Prüfungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Prämien möglich.
Lassen Sie sich vor Beginn schriftlich erklären, welche Kosten bewilligt sind und wie Sie während der Umschulung Ihren Lebensunterhalt sichern. Die Übernahme von Kurs- oder Fahrtkosten bedeutet nicht automatisch, dass alle laufenden Ausgaben gedeckt sind.
Förderung durch die Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung kann eine Umschulung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben fördern. Damit sind Hilfen gemeint, die Ihnen trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine berufliche Tätigkeit ermöglichen sollen. Diese Unterstützung kommt infrage, wenn gesundheitliche Einschränkungen die berufliche Tätigkeit gefährden oder unmöglich machen und eine berufliche Neuorientierung erforderlich ist. Je nach Situation prüft die Rentenversicherung auch andere Hilfen, etwa eine Weiterbildung oder Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes.
Zu den Voraussetzungen aus Ihrer Versicherung gehört grundsätzlich eine Wartezeit von 15 Jahren oder der Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Das Gesetz sieht weitere Zugangswege vor, etwa wenn die Leistung eine drohende Erwerbsminderungsrente abwenden soll oder unmittelbar an eine medizinische Rehabilitation anschließt. Welche Regel für Sie gilt, prüft die Rentenversicherung im Einzelfall.
Während einer bewilligten Leistung kann Übergangsgeld, eine Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts, helfen. Ob Sie es bekommen und wie hoch es ausfällt, hängt von Ihrer Situation ab. Ergänzende Leistungen, zum Beispiel für Reisen oder unter bestimmten Voraussetzungen für Kinderbetreuung, sind ebenfalls möglich. Eine allgemeine Höchstgrenze von zwei Jahren für die Finanzierung jeder Umschulung durch die Rentenversicherung gilt nicht.
Umschulung nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Wenn Sie wegen eines versicherten Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. Dazu gehören je nach Fall die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie prüfen zunächst, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können. Wenn das nicht möglich ist, kann eine Neu- oder Weiterqualifizierung infrage kommen.
Auch hier sind die beruflichen Folgen und der Zusammenhang mit dem Versicherungsfall entscheidend. Eine gesundheitliche Einschränkung ohne Bezug zu einem versicherten Unfall oder einer anerkannten Berufskrankheit reicht für diese Zuständigkeit nicht aus.
So klären Sie die Finanzierung
Sprechen Sie zuerst mit dem möglichen Kostenträger und schildern Sie, warum Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder weshalb Sie einen neuen Abschluss benötigen. Bei gesundheitlichen Gründen sollten Sie die ärztlichen Unterlagen bereithalten. Fragen Sie außerdem, ob die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung Ihren Fall prüft. Die Ursache und Ihre Versicherungszeiten bestimmen, welcher Träger zuständig ist. Deshalb können Sie den Kostenträger nicht beliebig wählen.
Legen Sie im Beratungsgespräch auch das konkrete Bildungsziel und den vorgesehenen Anbieter vor. Klären Sie, ob die Maßnahme zugelassen ist, welche Kosten übernommen werden, ob Teilzeit möglich ist und welche Leistung während der Umschulung Ihren Lebensunterhalt sichert. Bei einer betrieblichen Umschulung sollten Sie die Vergütung direkt im Umschulungsvertrag prüfen.