Der häufigste Fehler bei der beruflichen Weiterbildung: zuerst einen Kurs suchen und sich erst danach fragen, was die Weiterbildung bringen soll. Beginnen Sie mit dem gewünschten Ergebnis: Welche Aufgabe oder berufliche Möglichkeit soll Ihnen nach dem Abschluss offenstehen, die Ihnen heute fehlt? Daraus ergeben sich der passende Bildungsweg, der Vergleich von Anbietern und Abschlüssen sowie die Planung von Zeit, Kosten und Finanzierung.
Für Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis gilt: Viele Förderungen der Bundesagentur für Arbeit laufen gemeinsam mit dem Betrieb. Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrem Arbeitgeber und fragen Sie nicht erst nach Kursbeginn nach Geld.
Ziel klären
Bevor Sie Kurse vergleichen, legen Sie fest, was sich durch die Weiterbildung beruflich konkret verbessern soll. Die möglichen Ziele unterscheiden sich deutlich: vorhandenes Wissen für die aktuelle Aufgabe aktualisieren, eine höhere Qualifikation wie Meister oder Fachwirt erreichen, einen fehlenden Berufsabschluss nachholen, den Wiedereinstieg nach einer Pause erleichtern oder einen Berufswechsel vorbereiten.
Eine brauchbare Arbeitsfrage lautet: Welche Aufgabe oder berufliche Möglichkeit soll Ihnen nach dem Abschluss offenstehen, die Ihnen heute fehlt? Wenn Sie diese Frage beantworten können, vergleichen Sie Angebote gezielter und begründen gegenüber Arbeitgeber oder Beratungsstelle besser, warum die Weiterbildung sinnvoll ist. Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Bundesagentur für Arbeit hilft Beschäftigten, Berufswechslern und Wiedereinsteigenden bei dieser Klärung, vor Ort oder per Video.
Bildungsweg wählen
Als erste Orientierung lassen sich drei grobe Wege unterscheiden:
- Anpassungsweiterbildung hält Kenntnisse für bestehende Aufgaben aktuell oder erweitert sie.
- Aufstiegsweiterbildung bereitet auf einen höheren Fortbildungsabschluss vor, etwa Meister, Fachwirt oder Techniker.
- Umschulung oder ein anderer Weg zum Berufsabschluss dient dem Berufswechsel oder dem nachträglichen Erwerb eines Abschlusses.
Diese Einteilung dient nur der Orientierung. Nicht jede Maßnahme läuft unter genau diesen Begriffen oder erhält dieselbe Förderung. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss nennt die Bundesagentur für Arbeit außerdem Teilqualifizierung und die Vorbereitung auf eine Externenprüfung als Alternativen zur Umschulung. Bei einer Teilqualifizierung erwerben Sie schrittweise Teilkompetenzen eines Berufs, bei der Externenprüfung legen Sie die Abschlussprüfung ohne vorherige Ausbildung ab.
Angebote und Abschlüsse
Vor der Anmeldung sollten Sie klären, welcher Abschluss oder Nachweis tatsächlich erworben wird, ob eine Prüfung vorgesehen ist und wer sie abnimmt. Entscheidend ist außerdem, ob der Abschluss vom eigenen Arbeitgeber oder in der angestrebten Branche anerkannt wird. Prüfen Sie die Voraussetzungen für Teilnahme und Prüfung sowie die Organisation von Unterricht, Lernaufwand, Praxisanteilen und Lernort.
Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen sind sehr unterschiedlich viel wert. Ein aussagekräftiger Nachweis sollte erkennen lassen, welche Inhalte und welcher Umfang absolviert wurden. Bei geregelten Fortbildungen zählt, welche Prüfung und welche zuständige Stelle vorgesehen sind. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung konkret nach, was Sie am Ende in der Hand halten und wofür dieser Nachweis zählt.
Die AZAV-Zulassung ist die Zulassung von Maßnahme und Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie ist für bestimmte Förderwege der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, aber kein allgemeines Qualitätsurteil über einen Anbieter oder Kurs. Beim Qualifizierungsgeld etwa muss der Bildungsträger zugelassen sein, die Maßnahme selbst braucht keine Zulassung. Welche Zulassung nötig ist, hängt also vom Förderweg ab.
Zeit und Kosten kalkulieren
Die Kostenplanung umfasst mehr als die reine Kursgebühr. Rechnen Sie Prüfungsgebühren, Lernmaterial, Anfahrt, Übernachtung und Kinderbetreuung mit ein. Auch Unterrichtszeiten, Prüfungsphasen und der Lernaufwand außerhalb der Arbeitszeit gehören in die Planung.
Klären Sie vorab, ob die Maßnahme während der Arbeitszeit, berufsbegleitend oder in einer Freistellung stattfindet. Davon hängen Arbeitsentgelt, Urlaubsplanung und Vertretung ab. Diese Punkte besprechen Sie früh mit dem Betrieb, denn die Beschäftigtenförderung der Bundesagentur für Arbeit ist auf die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber angelegt.
Finanzierung und Freistellung
Für eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit im laufenden Arbeitsverhältnis gilt: Beziehen Sie den Betrieb früh ein und kontaktieren Sie die zuständige Beratung, bevor der Kurs beginnt. Im klassischen Förderverfahren kann die Bundesagentur Lehrgangskosten teilweise oder vollständig übernehmen, in bestimmten Fällen auch zusätzliche Kosten wie Fahrt oder Kinderbetreuung. Voraussetzung ist, dass Maßnahme und Bildungsträger zugelassen sind. Für die betriebliche Förderung nennt die Bundesagentur unter anderem eine Maßnahmedauer von mehr als 120 Stunden. Diese Angaben gelten für einen bestimmten Förderweg, nicht pauschal für jede Weiterbildung in Deutschland.
Das Qualifizierungsgeld ist ein anderer Förderweg. Es ersetzt 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgelts, das durch die Weiterbildung entfällt. Es kommt infrage, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Belegschaft wegen des Strukturwandels qualifiziert werden muss und betriebliche oder tarifliche Regelungen vorliegen. Die Weiterbildungskosten trägt dabei der Betrieb. Das Qualifizierungsgeld ist also keine Prämie, die Sie unabhängig vom Arbeitgeber beantragen.
Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt kommt das Aufstiegs-BAföG infrage, das Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu den tatsächlichen Kosten fördert. Die Hälfte wird als Zuschuss gewährt, für den Rest ist ein zinsgünstiges KfW-Darlehen möglich; bestehen Sie die Prüfung, kann ein Teil des Darlehens erlassen werden. Eine zusätzliche Unterhaltsförderung gibt es nur bei Vollzeitmaßnahmen.
Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung ist Ländersache. Die Regelungen unterscheiden sich nach Bundesland, prüfen Sie deshalb die Angebote für Ihren Wohn- und Arbeitsort. Das Portal mein NOW der Bundesagentur für Arbeit listet Förderungen und Angebote nach Bundesland und lässt sich danach filtern, ob die Weiterbildung bereits begonnen hat.
Arbeitgeber einbeziehen
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, bevor Sie sich verbindlich anmelden. Klären Sie, welches berufliche Ziel die Maßnahme unterstützt, ob der Betrieb Kurskosten übernimmt oder Freistellung gewährt und wie Arbeitszeit und Lernzeit behandelt werden. Fragen Sie außerdem, welche Nachweise, Anträge oder Zustimmungen benötigt werden und ob eine Vereinbarung zu Kosten oder Rückzahlung vorgesehen ist.
Prüfen Sie vor der Anmeldung den Vertrag mit dem Anbieter. Achten Sie auf Vertragsdauer, Inhalte, Gesamtkosten und Zahlungsweise. Klären Sie außerdem die Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen sowie die Prüfungsregelungen. Bei Rückzahlungsklauseln, etwa wenn Sie nach einer vom Betrieb bezahlten Weiterbildung vorzeitig kündigen, hängt die Wirksamkeit vom Einzelfall ab. Lassen Sie solche Klauseln im Zweifel prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Nach dem Kurs
Planen Sie schon vor Kursbeginn, wie Sie das Gelernte später anwenden. Halten Sie fest, welche Aufgaben, Projekte oder Bewerbungen nach dem Abschluss folgen sollen. Nach der Weiterbildung besprechen Sie mit dem Arbeitgeber oder einer Beratungsstelle, wie Sie das Gelernte im Beruf einsetzen und welche nächsten Schritte sich daraus ergeben.
Eine verlässliche Aussage, dass eine bestimmte Weiterbildung regelmäßig zu Beförderung oder höherem Gehalt führt, gibt es nicht. Der berufliche Ertrag hängt von der Branche, der Anerkennung des Abschlusses und davon ab, wie Sie das Gelernte im Arbeitsalltag nutzen.