Zuschüsse und Förderung für Ihre berufliche Weiterbildung
Wer sich beruflich weiterbilden möchte, fragt sich, wer die Kosten trägt. Lehrgänge, Prüfungsgebühren und Verdienstausfall kosten schnell viel Geld. Der Staat fördert solche Vorhaben über die örtliche Agentur für Arbeit.
Die Agentur entscheidet verbindlich, ob sie die Weiterbildung fördert. Wenn sie zustimmt, stellt sie einen Bildungsgutschein aus. Das ist eine schriftliche Zusage, dass die Agentur die Lehrgangskosten übernimmt. Das Geld überweist sie direkt an den Bildungsträger, also an die Einrichtung, die den Lehrgang anbietet.
Die Agentur für Arbeit als erste Anlaufstelle
Für alle Fragen rund um die Förderung Ihrer Weiterbildung ist die Agentur für Arbeit der zentrale Ansprechpartner. Das gilt auch, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen. Auch in diesem Fall bearbeitet die Agentur für Arbeit die Entscheidungen und die Förderung. Eine persönliche Beratung vor Ort klärt, welche Fördermöglichkeiten für Ihre Situation in Frage kommen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Wichtig zu wissen: Nur die Aussagen Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit sind verbindlich. Informationen aus Broschüren, Internetportalen oder von Bildungsträgern geben einen ersten Überblick, ersetzen aber keine Beratung. Die Mitarbeiter prüfen Ihren Einzelfall, berücksichtigen Ihre berufliche Situation und legen die Förderhöhe fest.
Der Bildungsgutschein: Was er abdeckt
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument der Arbeitsagentur zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Er ist eine schriftliche Zusage, dass die Agentur für Arbeit die Kosten für einen bestimmten Lehrgang übernimmt. Dazu gehören in der Regel die Lehrgangsgebühren, oft auch die Kosten für Lernmaterialien und die Fahrt zur Bildungsstätte. Den Gutschein reichen Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger ein. Die Abrechnung läuft dann direkt zwischen Träger und Agentur.
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie nicht automatisch. Die Agentur prüft, ob die Weiterbildung notwendig ist, damit Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Auch muss der Lehrgang nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen sein. Der Gutschein nennt den konkreten Lehrgang, den Zeitraum und die Kosten, die die Agentur übernimmt. Sie können ihn nur für genau diese Weiterbildung einsetzen, nicht für einen beliebigen Kurs.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
Wenn Sie an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen, also an einem Lehrgang, der mit einem anerkannten Berufsabschluss endet, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Das ist eine monatliche Zahlung, die Ihren Lebensunterhalt während der Weiterbildung sichert. Zusätzlich gibt es die Weiterbildungsprämie, eine einmalige Bonuszahlung, wenn Sie die Zwischen- oder Abschlussprüfung erfolgreich bestehen.
Die genauen Voraussetzungen und die Höhe der Zahlungen legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest. Sie hängen unter anderem von Ihrer bisherigen Beschäftigungsdauer und Ihrem Einkommen ab. Lassen Sie sich in der Beratung konkret sagen, ob Sie für diese Leistungen in Frage kommen und wie hoch die Zahlungen in Ihrem Fall ausfallen würden.
So beantragen Sie die Förderung
Der erste Schritt ist immer ein Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit. Sie können diesen Termin telefonisch oder online vereinbaren. Bereiten Sie sich vor, indem Sie sich über mögliche Weiterbildungen informieren und überlegen, welches berufliche Ziel Sie verfolgen. Die Beraterin oder der Berater prüft dann, ob eine Förderung in Frage kommt und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Bringen Sie zu dem Termin Ihre Unterlagen mit, zum Beispiel Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über Ihre bisherige Berufstätigkeit. Wenn die Agentur die Förderung bewilligt, erhalten Sie den Bildungsgutschein. Danach suchen Sie sich einen zugelassenen Bildungsträger, der den gewünschten Lehrgang anbietet, und melden sich dort mit dem Gutschein an. Der Träger klärt die Abrechnung direkt mit der Agentur.
Weitere Fördertöpfe für Aufstiegsqualifizierungen
Neben der Förderung durch die Agentur für Arbeit gibt es weitere staatliche Programme, die Sie für Ihre Weiterbildung nutzen können. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Personen, die sich auf eine Meisterprüfung, einen Fachwirt oder eine ähnliche Aufstiegsfortbildung vorbereiten. Es zahlt einen Zuschuss und ein Darlehen mit günstigen Zinsen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten.
Auch das Qualifizierungschancengesetz spielt eine Rolle, wenn Ihr Arbeitgeber Sie bei einer Weiterbildung unterstützt. In diesem Fall kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten und einen Teil des Gehalts übernehmen, während Sie von der Arbeit freigestellt sind. Diese Förderung beantragt in der Regel der Arbeitgeber. Ob Sie für eines dieser Programme in Frage kommen, klären Sie am besten in der Beratung bei der Agentur für Arbeit oder bei der zuständigen Stelle für das Aufstiegs-BAföG.