So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung
Meister-, Fachwirt- oder vergleichbare Lehrgänge kosten je nach Umfang mehrere tausend Euro. Viele Arbeitgeber beteiligen sich nicht an den Kosten. Zwei öffentliche Förderwege übernehmen die Kosten: der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und das Aufstiegs-BAföG. Sie richten sich an unterschiedliche Personen und Situationen.
Ob Sie gefördert werden, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Verbindlich entscheidet nur die Agentur für Arbeit vor Ort.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Der Bildungsgutschein ist ein Dokument der Agentur für Arbeit, mit dem die Behörde die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernimmt. Er kommt für Arbeitslose infrage und für Beschäftigte, denen ohne die Weiterbildung Arbeitslosigkeit droht. Die Agentur stellt den Gutschein aus, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Bei Arbeitslosen kann auch eine Erweiterungs- oder Anpassungsqualifizierung gefördert werden, also eine Weiterbildung, die zusätzliche Qualifikationen vermittelt und die Vermittlung in Arbeit erleichtert. Auch Kurse, die Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben, Mathematik oder digitalen Technologien vermitteln, können gefördert werden.
Der Gutschein ist zeitlich befristet und regional begrenzt. Außerdem ist er auf ein bestimmtes Bildungsziel ausgestellt. Sie können ihn also nicht beliebig lange aufheben oder für einen anderen Kurs verwenden. Außerdem müssen der Bildungsträger und der Lehrgang von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Fragen Sie vor der Anmeldung, ob der Anbieter diese Zulassung besitzt.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während der Weiterbildung in der Regel weiter. Ob Sie im Einzelfall gefördert werden, entscheidet die Agentur für Arbeit im persönlichen Beratungsgespräch. Eine Garantie auf Förderung gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit entscheidet auch über die Förderung von Menschen, die Bürgergeld vom Jobcenter beziehen.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie
Wer eine abschlussorientierte Weiterbildung absolviert, also eine Maßnahme, die mit einem anerkannten Berufsabschluss endet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein monatliches Weiterbildungsgeld. Zusätzlich kann eine Weiterbildungsprämie gezahlt werden, etwa wenn Sie die Prüfung erfolgreich ablegen. Die Höhe beider Leistungen hängt vom Einzelfall ab. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, klärt die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch.
Aufstiegs-BAföG für Meister und Fachwirte
Das Aufstiegs-BAföG, offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, unterstützt Menschen, die sich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Dazu zählen Meisterkurse, Fachwirt-Lehrgänge und vergleichbare Abschlüsse. Die Förderung setzt sich aus Zuschüssen zu den Lehrgangskosten, Beiträgen zum Lebensunterhalt und zinsgünstigen Darlehen zusammen. Sie können die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren und in beiden Formen gefördert werden.
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung erfüllen, also zur Prüfung zugelassen werden. Auch Studienabbrecher und Abiturienten ohne abgeschlossene Erstausbildung können gefördert werden, wenn sie die von der Fortbildungsordnung geforderte Berufspraxis mitbringen.
Vor der Antragstellung prüfen
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie drei Dinge klären: Ihre Förderfähigkeit, die Zulassung des Bildungsträgers und den richtigen Zeitpunkt. Beim Bildungsgutschein entscheidet die Notwendigkeit der Weiterbildung, beim Aufstiegs-BAföG die Zulassung zur Prüfung. Träger und Lehrgang müssen beim Bildungsgutschein von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Weil der Gutschein befristet und an ein bestimmtes Bildungsziel gebunden ist, sollten Sie die Förderung klären, bevor Sie sich verbindlich für einen Lehrgang anmelden.
Vereinbaren Sie für beide Förderwege ein Beratungsgespräch. Beim Bildungsgutschein ist die Agentur für Arbeit vor Ort zuständig, beim Aufstiegs-BAföG das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Bundeslandes. Nur die zuständige Stelle kann verbindlich sagen, ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden.
Arbeitgeber, Bildungsurlaub und Stipendien
Neben den beiden öffentlichen Förderwegen gibt es weitere Möglichkeiten. Manche Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten einer Weiterbildung oder gewähren Freistellung. Der Bildungsurlaub erlaubt in vielen Bundesländern bezahlte Freistellung für anerkannte Seminare. Außerdem gibt es die Bildungsprämie des Bundes und Stipendien einzelner Stiftungen. Diese Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen. Informieren Sie sich beim Arbeitgeber, bei der zuständigen Landesbehörde oder direkt bei der Stiftung, welche Förderung für Ihre Weiterbildung infrage kommt.