Umschulung finanzieren und erfolgreich starten

Eine Umschulung ist eine zweite Berufsausbildung für Erwachsene, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die wichtigste Finanzierungsquelle ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Er übernimmt die Kosten, und das Arbeitslosengeld läuft während der Umschulung in der Regel weiter.

Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen, entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit im persönlichen Gespräch. Seit kurzem gilt das auch für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden, deren Förderung nun über die Agentur für Arbeit läuft.

So funktioniert der Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit stellt den Bildungsgutschein aus, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Er übernimmt die Kosten der Umschulung, also die Lehrgangsgebühren beim Bildungsträger. Auch Weiterbildungen zur Erweiterung oder Anpassung Ihrer beruflichen Kenntnisse sowie Kurse zu Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben, Mathematik und Informationstechnik können gefördert werden.

Der Gutschein hat drei Bedingungen: Er ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Sie müssen die Umschulung innerhalb der Gültigkeitsdauer beginnen und beim Bildungsträger in der angegebenen Region durchführen. Weicht das Angebot vom Bildungsziel auf dem Gutschein ab, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten nicht.

Wer einen Bildungsgutschein bekommt

Nicht jede und jeder erhält automatisch einen Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass die Umschulung tatsächlich notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern. Bei einer Erweiterungs- oder Anpassungsqualifizierung muss die Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachweislich verbessern.

Die Prüfung findet im persönlichen Gespräch statt. Dort klären Sie mit der Beraterin oder dem Berater, ob Ihre Situation die Förderung rechtfertigt. Nur die für Sie zuständige Agentur für Arbeit kann Ihnen verbindlich sagen, ob Sie gefördert werden. Informationen von Dritten, etwa von Bildungsträgern oder Internetportalen, können hilfreich sein, ersetzen aber keine Klärung im persönlichen Gespräch.

Der Weg zum Bildungsgutschein

Vereinbaren Sie zuerst einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Bringen Sie Unterlagen mit, die Ihre berufliche Situation belegen, etwa Arbeitsvertrag, Kündigung oder ärztliche Bescheinigungen, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Im Gespräch prüft die Beraterin, ob eine Umschulung in Frage kommt und welches Bildungsziel sinnvoll ist.

Erst wenn die Voraussetzungen geklärt sind, stellt die Agentur für Arbeit den Gutschein aus. Der gewählte Bildungsträger und die Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Eine fachkundige Stelle ist eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Sie prüft, ob der Träger und seine Lehrgänge die Qualitätsanforderungen für die Förderung erfüllen. Ist der Träger nicht zugelassen, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten nicht. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung beim Bildungsträger nach, ob er für die Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen ist.

Agentur für Arbeit entscheidet für Jobcenter-Kunden

Seit kurzem entscheidet die Agentur für Arbeit über Förderung und Bildungsgutschein auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Vorher waren zwei getrennte Stellen zuständig. Durch die Zusammenführung haben Sie für die Förderentscheidung nur noch eine Behörde als Ansprechpartner.

Weiterbildungsgeld und Prämie

Wer eine Umschulung mit Abschluss absolviert, kann während der Weiterbildung zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten. Das ist eine monatliche Zahlung, die den Lebensunterhalt während der Umschulung absichert. Voraussetzung ist, dass Sie die individuelle Förderung bewilligt bekommen und die Weiterbildung auf einen Berufsabschluss ausgerichtet ist.

Zusätzlich gibt es die Weiterbildungsprämie. Sie wird ausgezahlt, wenn Sie bestimmte Prüfungsabschnitte erfolgreich bestehen. Wie hoch die Zahlungen ausfallen und welche Bedingungen gelten, legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest. Fragen Sie im Beratungsgespräch konkret nach, ob Sie für Weiterbildungsgeld und Prämie in Frage kommen und welche Prüfungen dafür zählen. Beziehen Sie während der Umschulung Arbeitslosengeld, wird dieses in der Regel weitergezahlt.

Den Bildungsträger richtig wählen

Der Bildungsträger hat großen Einfluss darauf, ob Ihre Umschulung gelingt. Achten Sie bei der Auswahl auf die Zulassung durch eine fachkundige Stelle, denn ohne diese Zulassung übernimmt die Agentur für Arbeit keine Kosten. Fragen Sie den Träger direkt nach seiner Zulassung und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Vergleichen Sie mehrere Anbieter, bevor Sie sich anmelden. Klären Sie, ob der Träger Erfahrung mit Umschulungen in Ihrem Wunschberuf hat und wie die Betreuung während der Weiterbildung organisiert ist. Auch die Praxisphasen sind wichtig: Ein Träger, der enge Kontakte zu Betrieben in der Region pflegt, erleichtert Ihnen den Einstieg in den Beruf.

Erfolgreich in die Umschulung starten

Die Vorbereitung beginnt vor dem ersten Unterrichtstag. Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Bildungsgutscheins und melden Sie sich rechtzeitig beim Bildungsträger an, damit Sie die Umschulung innerhalb des Zeitrahmens starten. Klären Sie im Vorfeld, wie Sie die Zeit finanziell überbrücken, falls zwischen dem Ende des Arbeitslosengeldes und dem Beginn der Weiterbildung eine Lücke entsteht.

Informieren Sie sich vorab über die Anforderungen des neuen Berufs. Eine Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer. Wer sich frühzeitig mit den Inhalten vertraut macht und die Praxisphasen ernst nimmt, erhöht die Chance, die Prüfung beim ersten Versuch zu bestehen.