Rechte und Regeln im Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro (seit 1. Januar 2026). Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten so, viele neben Studium, Rente oder Familienarbeit. Wer die Regeln kennt, vermeidet Überraschungen bei Steuern, Rente und Versicherung.

Was ein Minijob ist

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Entscheidend ist die monatliche Verdienstgrenze: Liegt der regelmäßige Verdienst bei höchstens 603 Euro, handelt es sich um einen Minijob. Die Grenze steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn.

Überschreitet der Verdienst die Grenze dauerhaft, wird aus dem Minijob ein Midijob mit anderen Abgabenregeln. Kurzzeitige Überschreitungen in einzelnen Monaten sind erlaubt, solange sie nicht regelmäßig vorkommen. Wer unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit unter die Minijob-Regelung fällt, kann das bei der Minijob-Zentrale prüfen lassen.

Ihre Rechte im Minijob

Minijobber haben dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindestlohn gilt, bezahlter Urlaub steht zu, im Krankheitsfall wird der Lohn fortgezahlt, und der Kündigungsschutz greift. Ein Minijob ist kein Sonderfall mit weniger Schutz, nur weil der Verdienst gering ist.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht Pflicht, aber dringend zu empfehlen. Klären Sie darin Arbeitszeiten, Stundenlohn, Urlaub und Kündigungsfristen. Ohne schriftlichen Vertrag gilt das Gesetz, aber im Streitfall fehlt der Nachweis über die vereinbarten Bedingungen.

Vor dem ersten Arbeitstag sollten Sie drei Dinge geklärt haben: ob der Stundenlohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, ob Sie den Eigenbeitrag zur Rentenversicherung zahlen möchten und wer den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmeldet. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber, sie ist Pflicht.

Die Rentenbeiträge richtig wählen

Im Minijob zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung, in Privathaushalten einen reduzierten Beitrag. Als Arbeitnehmer können Sie den Beitrag durch einen eigenen Anteil aufstocken, um die vollen Rentenbeiträge zu erreichen. Wer das nicht möchte, kann diesen Eigenanteil abwählen und spart sich den Abzug vom Lohn.

Die Abwahl hat einen Preis: Sie erwerben weniger Rentenansprüche. Diese Entscheidung können Sie seit dem 1. Juli 2026 einmalig korrigieren. Wer den Eigenanteil früher abgewählt hat, kann zurückwechseln und wieder volle Beiträge zahlen. Die Frist dafür ist begrenzt, informieren Sie sich frühzeitig bei der Minijob-Zentrale oder der Deutschen Rentenversicherung. Wer vor der Entscheidung steht, sollte sich die langfristigen Folgen für die eigene Rente vor Augen führen.

Haftung im Privathaushalt

Wer in einem Privathaushalt arbeitet, etwa als Reinigungskraft oder Betreuungsperson, sollte die Haftungsfragen klären. Beschädigt die Reinigungskraft beim Arbeiten eine Vase, haftet in der Regel ihre private Haftpflichtversicherung. Ohne diese Versicherung bleibt der Schaden unter Umständen an ihr hängen.

Der Arbeitgeber im Privathaushalt sollte ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung haben, die Schäden durch Beschäftigte abdeckt. Zusätzlich muss er den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden und die Beiträge abführen. Die Anmeldung schützt beide Seiten, denn sie stellt sicher, dass Unfälle bei der Arbeit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

Die politische Zukunft des Minijobs

Die Zukunft des Minijobs ist offen. Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt, den Sonderstatus der Minijobs weitgehend abzuschaffen und sie in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. Der Koalitionsausschuss hat die Entscheidung darüber auf den Herbst 2026 verschoben.

Bis dahin gelten die aktuellen Regeln. Wer jetzt einen Minijob beginnt, sollte sich aber bewusst sein, dass sich die Rahmenbedingungen ändern können. Die Empfehlung der Rentenkommission zeigt die Richtung: Vollständige Rentenbeiträge für alle Beschäftigten könnten kommen.