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Abschluss nachholen

Hauptschulabschluss nachholen: Wege, Voraussetzungen, Dauer und Kosten

Wer die Schule ohne Abschluss verlassen hat, kann den Hauptschulabschluss später nachholen. Je nach Bundesland heißt dieser Abschluss auch Erster Schulabschluss, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Berufsbildungsreife oder Berufsreife. Die Bezeichnungen, Aufnahmebedingungen und Prüfungen unterscheiden sich regional.

Die wichtigsten Wege führen über eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, eine berufliche Schule, eine Abend- oder Tagesschule, einen Vorbereitungskurs mit Externenprüfung oder einen Fernlehrgang. Welcher Weg passt, hängt vor allem von Alter, Lernstand, Arbeitszeit, Wohnort und Finanzierung ab.

Was bringt der Hauptschulabschluss?

Der Abschluss verbessert die Chancen auf einen Ausbildungsplatz und eröffnet den Zugang zu weiteren Bildungsgängen. Dazu gehören je nach Bundesland beispielsweise:

  • duale Berufsausbildungen,
  • Berufsfachschulen,
  • berufsvorbereitende Bildungsgänge,
  • Bildungsgänge zum mittleren Schulabschluss.

Der Hauptschulabschluss ist kein Berufsabschluss. Wer ihn nachholt, sollte deshalb frühzeitig überlegen, wie es danach weitergeht. Eine Ausbildung, ein Praktikum, eine Berufsfachschule oder der nächste Schulabschluss sind mögliche Anschlüsse.

Rechtlich ist für eine duale Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Betriebe dürfen jedoch eigene Anforderungen festlegen. Viele Ausbildungsstellen erwarten mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss. Ein Abschluss erleichtert außerdem den Nachweis von Grundkenntnissen in Deutsch, Mathematik und weiteren Fächern.

Welche Wege gibt es?

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, kurz BvB, richtet sich vor allem an junge Menschen, die nach der Schulpflicht noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder Unterstützung beim Übergang in Ausbildung benötigen.

Eine BvB verbindet mehrere Bausteine:

  • Unterricht in Deutsch, Mathematik und weiteren Grundlagenfächern,
  • Berufsorientierung,
  • praktische Erprobung in verschiedenen Berufsfeldern,
  • Betriebspraktika,
  • Unterstützung bei Bewerbungen,
  • sozialpädagogische Begleitung,
  • Vorbereitung auf die Prüfung zum Hauptschulabschluss.

Die Teilnahme ist für die Teilnehmenden grundsätzlich kostenlos. Die Regeldauer beträgt häufig bis zu zwölf Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe oder die Übernahme von Fahrtkosten infrage.

Beispiel:
Eine 18-jährige Person hat die Schule ohne Abschluss verlassen und weiß noch nicht, welcher Beruf infrage kommt. In einer BvB kann sie verschiedene Berufsfelder kennenlernen, ihre Kenntnisse in Mathematik und Deutsch verbessern und sich gleichzeitig auf die Abschlussprüfung vorbereiten.

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit prüft, ob eine BvB infrage kommt und welches Angebot am Wohnort geeignet ist. Für förderungsberechtigte junge Menschen ohne Schulabschluss sieht das Dritte Buch Sozialgesetzbuch eine Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses vor.

Berufsvorbereitungsjahr und berufliche Schulen

Das Berufsvorbereitungsjahr, kurz BVJ, findet in der Regel an einer beruflichen Schule statt. Es kombiniert allgemeinbildenden Unterricht mit beruflicher Grundbildung und praktischen Übungen.

Typische Inhalte sind:

  • Deutsch und Mathematik,
  • berufliche Orientierung,
  • praktische Arbeiten in Werkstätten oder Fachräumen,
  • Betriebspraktika,
  • Vorbereitung auf eine Ausbildung,
  • gegebenenfalls Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss.

Je nach Bundesland und Bildungsgang kann der Hauptschulabschluss während des BVJ erworben oder über eine zusätzliche Prüfung nachgeholt werden. Auch die Bezeichnungen unterscheiden sich. Manche Länder verwenden vergleichbare Angebote unter Namen wie Berufseinstiegsjahr oder Berufsorientierungsjahr.

Das BVJ eignet sich besonders für Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, gerade die Schulpflicht beendet haben oder einen praxisnahen Einstieg in die Berufswelt suchen.

Abendhauptschule und Schulen des Zweiten Bildungswegs

Abendhauptschulen und andere Schulen des Zweiten Bildungswegs richten sich an Erwachsene, die regelmäßig Unterricht besuchen möchten. Der Zweite Bildungsweg umfasst Bildungsangebote, mit denen Erwachsene Schulabschlüsse nachträglich erwerben.

Der Unterricht findet je nach Schule am Abend, am Tag oder in einer Kombination aus beiden Zeiten statt. Ein Vollzeitkurs dauert häufig etwa ein Jahr. Teilzeit- und Abendangebote erstrecken sich oft über einen längeren Zeitraum.

Beispiel:
Eine 29-jährige Beschäftigte arbeitet tagsüber in Teilzeit und hat feste familiäre Verpflichtungen. Ein Abendlehrgang kann besser zu ihrem Alltag passen als ein Vollzeitkurs. Vor der Anmeldung sollte sie prüfen, ob Unterrichtszeiten, Fahrtweg und Prüfungsphase mit der Arbeitszeit vereinbar sind.

Bei größeren Lücken in einzelnen Fächern verlangen Schulen teilweise einen Vorkurs. Aufnahmealter, Unterrichtszeiten, Fächer und Gebühren hängen vom Bundesland und vom jeweiligen Angebot ab.

Volkshochschule und andere Vorbereitungskurse

Volkshochschulen bieten in vielen Städten Kurse zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss an. Die Kurse können vormittags, nachmittags oder abends stattfinden. Manche Angebote bereiten auf den gesamten Abschluss vor, andere konzentrieren sich auf einzelne Fächer.

Vor der Anmeldung sollten Interessierte genau klären:

  • Bereitet der Kurs auf den vollständigen Abschluss oder nur auf einzelne Prüfungsfächer vor?
  • Welche Behörde nimmt die staatliche Prüfung ab?
  • Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
  • Wann endet die Anmeldefrist für die Prüfung?
  • Welche Kosten fallen für Unterricht und Lernmaterialien an?
  • Gibt es Ermäßigungen oder Fördermöglichkeiten?

Der Vorbereitungskurs und die staatliche Prüfung sind zwei verschiedene Leistungen. Der Kurs vermittelt Wissen und übt Prüfungsaufgaben. Den anerkannten Abschluss verleiht die zuständige staatliche Stelle nach bestandener Prüfung.

Die Kurskosten hängen vom Anbieter, dem Bundesland, dem Unterrichtsumfang und der persönlichen Fördersituation ab. Eine Volkshochschule kann Gebühren verlangen, zugleich aber Ermäßigungen oder kommunale Zuschüsse anbieten.

Externenprüfung oder Nichtschülerprüfung

Bei einer Externenprüfung, auch Nichtschülerprüfung genannt, erwerben Teilnehmende den Abschluss außerhalb eines regulären Schulbesuchs. Sie bereiten sich selbstständig, in einem Vorbereitungskurs oder bei einem Fernlehrinstitut vor und legen anschließend eine staatliche Prüfung ab.

Das zuständige Schulamt oder die Schulaufsicht legt fest:

  • wer zur Prüfung zugelassen wird,
  • welche Unterlagen einzureichen sind,
  • welche Fristen gelten,
  • welche Fächer geprüft werden,
  • wie sich schriftliche und mündliche Prüfungen zusammensetzen,
  • wie oft eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden darf.

Diese Regeln unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Häufig müssen Interessierte nachweisen, dass sie sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet haben.

Die Externenprüfung eignet sich für Menschen mit hoher Selbstorganisation und für Personen, die wegen Beruf, Familie oder Wohnort keinen passenden Schulbesuch organisieren können. Sie ist jedoch nicht automatisch der schnellste Weg. Wer große Lücken in Mathematik, Deutsch oder Englisch hat, profitiert meist von einem strukturierten Kurs mit persönlicher Betreuung.

Fernunterricht und Onlinekurse

Ein Fernlehrgang bietet zeitliche Flexibilität. Die Lernenden bearbeiten Unterrichtsmaterialien zu Hause und reichen Aufgaben zur Korrektur ein. Digitale Angebote ergänzen den Unterricht häufig durch Lernplattformen, Videos oder Online-Sprechstunden.

Vor dem Abschluss eines Vertrags sollten Interessierte prüfen:

  • Ist der konkrete Fernlehrgang staatlich zugelassen?
  • Bereitet er auf die Prüfung des eigenen Bundeslandes vor?
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten?
  • Gibt es eine persönliche Betreuung?
  • Werden Übungsaufgaben korrigiert?
  • Wie lange läuft der Vertrag mindestens?
  • Welche Kündigungs- und Widerrufsbedingungen gelten?
  • Entstehen zusätzliche Kosten für Prüfung, Fahrt oder Lernmittel?

Ein Onlinekurs verleiht den Hauptschulabschluss in der Regel nicht selbst. Der Abschluss entsteht durch einen anerkannten Bildungsgang oder durch die staatliche Externenprüfung. Bei Fernlehrgängen kann eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Welcher Weg passt zu welcher Situation?

Situation Häufig passende Möglichkeit
Unter 25, ohne Abschluss und ohne Ausbildungsplatz Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder BVJ
Wunsch nach beruflicher Orientierung BvB oder berufliche Schule
Berufstätig mit festen Arbeitszeiten Abendkurs oder Teilzeitangebot
Große fachliche Lücken Präsenzkurs mit Unterricht und Betreuung
Hohe Selbstorganisation und flexible Lernzeiten Externenprüfung mit Vorbereitungskurs oder Fernlehrgang
Kein passendes Angebot am Wohnort Fernunterricht und anschließende Externenprüfung
Ausländisches Schulzeugnis vorhanden Zuerst Anerkennung prüfen
Schneller Übergang in Ausbildung gewünscht BvB, BVJ oder beruflicher Bildungsgang mit Praktikum

Die Tabelle dient als erste Orientierung. Das konkrete Angebot, das Alter und die landesrechtlichen Regeln entscheiden über die tatsächliche Zulassung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eine bundesweit einheitliche Voraussetzungsliste gibt es nicht. Häufig prüfen Schulen und Prüfungsbehörden folgende Punkte:

  • Ist die allgemeine Schulpflicht erfüllt?
  • Welches Mindestalter gilt?
  • Wurde bereits eine bestimmte Zahl von Schuljahren besucht?
  • Liegen Zeugnisse oder Abgangsbescheinigungen vor?
  • Besteht im Bundesland ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt?
  • Sind ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden?
  • Muss ein Vorbereitungskurs besucht oder nachgewiesen werden?
  • Welche Anmelde- und Prüfungsfristen gelten?

Das frühere Schulbesuchszeugnis bleibt wichtig. Wer Unterlagen verloren hat, sollte bei der zuletzt besuchten Schule oder der zuständigen Schulbehörde nach Ersatzdokumenten fragen.

Die Aussage, ein Schulabbruch in einer bestimmten Klassenstufe schließe den späteren Erwerb des Hauptschulabschlusses aus, ist nicht allgemein richtig. Entscheidend sind die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der gewählte Bildungsweg. Eine verbindliche Auskunft erteilt das zuständige Schulamt.

Ausländische Zeugnisse

Wer ein ausländisches Schulzeugnis besitzt, sollte zunächst prüfen lassen, ob dieses einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden kann. Dafür sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder zuständig.

Dabei gilt es, zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Ein vorhandener ausländischer Abschluss wird anerkannt.
  2. Ein deutscher Schulabschluss wird nachträglich erworben.

Eine Anerkennung kann schneller und günstiger sein als ein neuer Bildungsgang. Welche Stelle zuständig ist und welche Übersetzungen benötigt werden, hängt vom Herkunftsland, dem Zeugnis und dem Bundesland ab.

Wie lange dauert das Nachholen?

Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • bisheriger Schulbesuch,
  • Lernstand in Deutsch und Mathematik,
  • Deutschkenntnisse,
  • Unterrichtsform,
  • Vollzeit oder Teilzeit,
  • Bundesland,
  • Prüfungstermin,
  • Zeit für das individuelle Lernen.

Als grobe Orientierung gilt:

  • Eine BvB dauert häufig bis zu zwölf Monate.
  • Ein Vollzeitkurs an einer Schule oder Volkshochschule dauert oft etwa ein Jahr.
  • Abend- und Teilzeitangebote dauern häufig länger.
  • Eine Externenprüfung lässt sich zeitlich flexibel vorbereiten.
  • Bei einem Fernlehrgang bestimmen Lernfortschritt und Vertragsdauer die Dauer.

Die konkrete Dauer erfahren Interessierte bei der beruflichen Schule, dem Bildungsträger oder dem zuständigen Schulamt. Besonders bei der Externenprüfung sollte der Prüfungstermin früh feststehen. Sonst kann die Vorbereitung abgeschlossen sein, während die nächste Prüfungsanmeldung bereits geschlossen ist.

Was kostet der Hauptschulabschluss?

Je nach Bildungsweg fallen unterschiedliche Kosten an. Dazu gehören Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren, aber auch Lernmittel und Fahrtkosten. Hinzu kommt der eigene Lebensunterhalt.

Häufige Kosten nach Bildungsweg

  • BvB: Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos. Fahrtkosten und weitere Leistungen können unter Voraussetzungen übernommen werden.
  • BVJ und staatliche Schulen: Der Unterricht ist häufig kostenfrei. Ausgaben für Lernmaterialien, Fahrt und Verpflegung bleiben möglich.
  • Abendhauptschule: Je nach Bundesland und Einrichtung können Gebühren für Unterricht und Materialien anfallen.
  • Volkshochschule: Häufig fällt eine Kursgebühr an. Ermäßigungen oder Förderungen sind möglich.
  • Externenprüfung: Die staatliche Prüfung ist je nach Landesregelung kostenlos oder mit Gebühren verbunden. Ein Vorbereitungskurs kostet zusätzlich.
  • Fernlehrgang: Die Gesamtkosten sind häufig höher als bei staatlichen oder kommunalen Angeboten.

Vor der Anmeldung sollte eine schriftliche Kostenübersicht vorliegen. Sie sollte auch Prüfungsgebühren, Lernmaterialien, Fahrtkosten und mögliche Zusatztermine enthalten.

Welche Finanzierung ist möglich?

Je nach persönlicher Situation kommen verschiedene Leistungen infrage:

  • Förderung einer BvB durch die Agentur für Arbeit,
  • Berufsausbildungsbeihilfe während einer förderfähigen Maßnahme,
  • Schüler-BAföG für bestimmte schulische Bildungsgänge,
  • Bildungsgutschein oder andere Leistungen der Arbeitsförderung,
  • Unterstützung durch das Jobcenter,
  • Bildungspaket für bestimmte schulische Ausgaben,
  • Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Landes- oder Kommunalprogramme,
  • Ermäßigungen des Bildungsträgers.

BAföG wird nicht automatisch für jede Form des Nachholens gezahlt. Entscheidend sind unter anderem die Art der Einrichtung, das Alter, der bisherige Ausbildungsweg, die Wohnsituation sowie Einkommen und Vermögen. Bei Fernunterricht gelten zusätzliche Bedingungen, etwa die staatliche Zulassung des Lehrgangs.

Wer Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhält, sollte die Förderung vor Beginn des Kurses klären. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht sicher.

Was sollten Interessierte bei der Anmeldung beachten?

Ein sinnvoller Ablauf besteht aus fünf Schritten:

  1. Ziel festlegen: Soll nur der erste Schulabschluss erworben oder direkt eine Ausbildung vorbereitet werden?
  2. Bundesland und Bezeichnung klären: Neben „Hauptschulabschluss“ auch nach „Erstem Schulabschluss“, „Berufsbildungsreife“ oder „Berufsreife“ suchen.
  3. Lernform auswählen: Vollzeit, Abendunterricht, BVJ, BvB, Vorbereitungskurs oder Externenprüfung.
  4. Finanzierung vor Kursbeginn prüfen: Agentur für Arbeit, Jobcenter, BAföG-Stelle und Bildungsträger ansprechen.
  5. Prüfungsfrist sichern: Beim Schulamt Zulassung, Prüfungsfächer und Anmeldetermin erfragen.

Erster Ansprechpartner

Jugendliche wenden sich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Beim zuständigen Schulamt erhalten Erwachsene Informationen. Weitere Anlaufstellen sind eine Volkshochschule, eine Schule des Zweiten Bildungswegs und eine Bildungsberatungsstelle. Wer staatliche Leistungen bezieht, sollte die Finanzierung vor der Anmeldung mit der zuständigen Stelle besprechen.

Aktuelle Einordnung

Der fehlende erste Schulabschluss betrifft viele Menschen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten 2024 rund 7,8 Prozent der Schulabgängerinnen und Schulabgänger keinen ersten Schulabschluss. Diese Zahl bezieht sich auf die Abgängerstatistik und nicht auf alle Erwachsenen in Deutschland.

Für das Jahr 2022 weist das Statistische Bundesamt außerdem rund 3,532 Millionen Menschen ab 15 Jahren ohne allgemeinen Schulabschluss aus. Diese Gruppe umfasst die Gesamtbevölkerung ab 15 Jahren und ist deshalb nicht mit der Zahl der Personen gleichzusetzen, die aktuell einen Abschluss nachholen.

Der Hauptschulabschluss verbessert die Ausgangslage bei Bewerbungen, garantiert aber weder einen Ausbildungsplatz noch einen Arbeitsplatz. Betriebe setzen unterschiedliche Anforderungen. Ein überzeugendes Praktikum, gute Grundkenntnisse und eine realistische Berufswahl bleiben ebenso wichtig.

Häufige Fragen

Kann man den Hauptschulabschluss mit 30 oder 40 Jahren nachholen?

Ja. Erwachsene können den Abschluss beispielsweise an einer Abendhauptschule oder einer Schule des Zweiten Bildungswegs nachholen. Auch eine Volkshochschule und eine Externenprüfung kommen dafür infrage. Alter, Unterrichtsform und Zulassung richten sich nach dem Bundesland und dem jeweiligen Angebot.

Kann ich den Abschluss ohne regulären Schulbesuch machen?

Ja. Eine Möglichkeit ist die Externenprüfung. Die Vorbereitung erfolgt selbstständig, in einem Kurs oder über einen Fernlehrgang. Der Abschluss wird durch die staatliche Prüfung erworben.

Ist die Externenprüfung schwer?

Die Prüfung verlangt Kenntnisse in mehreren Fächern und eine eigenständige Vorbereitung. Wer lange nicht gelernt hat oder große Lücken besitzt, sollte einen Kurs mit festen Lernzeiten und persönlicher Unterstützung wählen.

Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?

Die Wiederholungsregeln unterscheiden sich nach Bundesland und Prüfungsordnung. Das zuständige Schulamt nennt die zulässige Zahl der Wiederholungen und die jeweiligen Fristen.

Kann ich trotz Arbeit einen Abendkurs besuchen?

Ja. Abendkurse und Teilzeitangebote richten sich gerade an Berufstätige und Menschen mit familiären Verpflichtungen. Vorher sollten Unterrichtszeiten, Fehlzeitenregelung, Prüfungsphase und Fahrtweg geprüft werden.

Wer bezahlt den Kurs?

Das hängt vom Bildungsweg und der persönlichen Situation ab. Eine BvB ist für Teilnehmende grundsätzlich kostenlos. Für VHS-, Abend- und Fernlehrgänge können Gebühren anfallen. Förderungen durch Arbeitsagentur, Jobcenter, BAföG, Landesprogramme oder den Bildungsträger sind unter Voraussetzungen möglich.

Bekomme ich BAföG?

BAföG kommt für bestimmte Schulen des Zweiten Bildungswegs, Abendhauptschulen und einzelne Fernlehrgänge infrage. Es besteht kein allgemeiner Anspruch für jede Maßnahme. Die zuständige BAföG-Stelle prüft die persönlichen und schulischen Voraussetzungen.

Kann ich danach den Realschulabschluss nachholen?

In vielen Bundesländern ist der mittlere Schulabschluss der nächste Bildungsschritt. Möglich sind beispielsweise Berufsfachschulen, Abendkurse oder weitere Bildungsgänge des Zweiten Bildungswegs. Zugang und Dauer hängen vom Bundesland und den erreichten Leistungen ab.

Brauche ich für eine Ausbildung zwingend einen Hauptschulabschluss?

Für eine duale Ausbildung schreibt das Gesetz grundsätzlich keinen bestimmten Schulabschluss vor. Viele Betriebe erwarten in der Praxis trotzdem mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss. Der Abschluss verbessert daher die Bewerbungschancen.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptschulabschluss, Berufsbildungsreife und Erstem Schulabschluss?

Die Begriffe bezeichnen je nach Bundesland denselben oder einen vergleichbaren ersten Abschluss der Sekundarstufe I. Die genaue Bezeichnung und die Prüfungsanforderungen legt das jeweilige Land fest. Bei der Suche sollten Interessierte deshalb mehrere regionale Begriffe verwenden.

Was ist der beste Weg zum Hauptschulabschluss?

Für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz passt häufig eine BvB oder ein BVJ. Berufstätige profitieren oft von einem Abendkurs. Wer sehr selbstständig lernt, kann eine Externenprüfung mit Fern- oder Selbststudium wählen. Bei großen Wissenslücken bietet ein betreuter Präsenzkurs die bessere Grundlage. Entscheidend sind Lernstand, Zeit, Finanzierung und der geplante Anschluss.