Hauptschulabschluss nachholen
Der Hauptschulabschluss, in manchen Bundesländern Berufsbildungsreife genannt, ist in den meisten Betrieben die Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz. Wer ihn nicht in der Schule geschafft hat, kann ihn als Erwachsener nachholen, über Volkshochschulen, berufsvorbereitende Maßnahmen oder die Externenprüfung. Je nach Lebenssituation gibt es dafür finanzielle Förderung.
Warum der Abschluss die Ausbildungschancen verbessert
Ohne Hauptschulabschluss bleiben viele Ausbildungsberufe verschlossen. Betriebe verlangen den Abschluss als Mindestqualifikation. Auch bei der Bewerbung um einen Platz in einer berufsvorbereitenden Maßnahme zählt er. Wer den Abschluss nachholt, hat mehr Ausbildungsberufe zur Auswahl und wird eher zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.
Beim Nachholen festigen Sie Grundwissen in Deutsch und Mathematik. Das brauchen Sie im Berufsalltag und in der Berufsschule. Viele merken erst im Kurs, wie viel sie schon können und wo sie gezielt üben müssen.
Wege zum Hauptschulabschluss
Sie können den Hauptschulabschluss auf mehreren Wegen nachholen. Welcher für Sie passt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Wohnort ab.
Volkshochschule und Abendschule: Volkshochschulen und andere Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten Vorbereitungskurse an. Die finden meist abends oder am Wochenende statt. Eine Abendschule wird empfohlen, weil Sie nur mit regelmäßiger Teilnahme am Kurs zur Prüfung zugelassen werden. Die Kurse müssen Sie selbst bezahlen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB): Die BvB ist für junge Menschen, die noch nicht wissen, welcher Beruf zu ihnen passt, oder denen Grundwissen fehlt. Bei einem Bildungsträger lernen Sie Deutsch und Mathematik, probieren verschiedene Berufe in Praktika aus und bereiten sich auf die Hauptschulabschlussprüfung vor. Die Prüfung legen Sie dann als Externer ab.
Berufsschule: Auch über die Berufsschule können Sie den Hauptschulabschluss nachholen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In schulischen Ausbildungsberufen können Sie je nach Bildungsgang zusätzlich einen mittleren Bildungsabschluss machen.
Ablauf und Fristen der Externenprüfung
Die Externenprüfung, auch Nichtschülerprüfung genannt, ist für alle, die den Abschluss ohne regelmäßigen Schulbesuch nachholen möchten. Sie legen die Prüfung an einer Bildungseinrichtung für Erwachsene ab, zum Beispiel an einer Volkshochschule oder einer Abendschule.
Wichtig sind die Anmeldefristen. Das Schulamt vor Ort legt sie fest. Ohne rechtzeitige Anmeldung können Sie die Prüfung nicht ablegen. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrer zuständigen Schulbehörde nach, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wann der nächste Prüfungstermin ist.
Finanzierung mit BAföG und eigenen Mitteln
VHS-Kurse und andere Vorbereitungsangebote kosten Geld. Das müssen Sie in der Regel selbst aufbringen. Eine Ausnahme ist das BAföG. Schülerinnen und Schüler erhalten es als vollen Zuschuss, ohne Rückzahlung (Stand Juli 2024).
Das BAföG fördert berufsqualifizierende Abschlüsse und weiterführende Schulabschlüsse. Für allgemeinbildende Schulen gibt es die Förderung erst ab Klasse 10 und nur dann, wenn Sie außerhalb des Elternhauses wohnen müssen. Wie viel BAföG Sie bekommen, hängt von der Schulform und Ihrer Lebenssituation ab: Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, erhält mehr, und eine eigene Wohnung wird berücksichtigt.
Regionale Unterschiede beachten
Die Schulabschlüsse und ihre Namen unterscheiden sich je nach Bundesland. Was in einem Land Hauptschulabschluss heißt, heißt in einem anderen Berufsbildungsreife oder hat einen anderen Namen. Eine Übersicht über den Aufbau des Schulsystems finden Sie im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit. Klären Sie vor der Anmeldung, welcher Abschluss in Ihrem Bundesland für die gewünschte Ausbildung gilt.
Sonderwege bei Förderschule und Behinderung
Wer eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen besucht hat, hat dort einen Förderschulabschluss gemacht. Das Nachholen des Hauptschulabschlusses verbessert auch hier die Chancen auf einen Ausbildungsplatz.
Für Menschen mit Behinderung, für die eine betriebliche Ausbildung nicht infrage kommt, gibt es die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA). Dabei unterstützt ein Bildungsträger Sie während der Ausbildung im Betrieb. Ob die bbA für Sie infrage kommt, klären Sie am besten mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.