Bildungsgutschein für die Weiterbildung
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen erhalten für eine berufliche Weiterbildung staatliche Förderung. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten und sorgt in vielen Fällen dafür, dass das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. Ob ein Anspruch besteht, klärt das persönliche Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und an ein bestimmtes Bildungsziel gebunden. Beschäftigte und Arbeitgeber, die Unterstützung suchen, finden außerhalb der Arbeitslosenförderung weitere Wege.
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. Er gilt nur für ein bestimmtes Bildungsziel, nur in einer bestimmten Region und nur für einen begrenzten Zeitraum. Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Beginnt die Weiterbildung, während Sie Arbeitslosengeld beziehen, wird dieses in der Regel weitergezahlt.
Wer einen Anspruch hat
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Das prüft die Agentur für Arbeit im persönlichen Beratungsgespräch. Gefördert werden zwei Arten von Qualifizierungen: Anpassungsqualifizierungen ergänzen Ihre vorhandenen Kenntnisse. Erweiterungsqualifizierungen öffnen Ihnen neue berufliche Wege. Auch wer Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben, Mathematik oder im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien erwerben möchte, kann gefördert werden.
Der Weg zum Gutschein
Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit der Agentur für Arbeit. Dort klären Sie gemeinsam, ob die Weiterbildung notwendig ist und welche Maßnahme zu Ihrer Situation passt. Erst wenn die Voraussetzungen vorliegen, stellt die Agentur den Gutschein aus. Der Gutschein ist befristet. Sie müssen die Weiterbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer bei einem zugelassenen Träger beginnen. Planen Sie deshalb genug Zeit für die Trägersuche ein.
Zuschüsse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Auch Beschäftigte und Arbeitgeber können Förderung für Weiterbildung erhalten. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät individuell zur Qualifizierung von Beschäftigten. Die Leistungen umfassen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und ein Qualifizierungsgeld. Verbindliche Auskünfte zu Fördermöglichkeiten und zum Förderumfang erhalten Arbeitgeber über den Arbeitgeber-Service vor Ort. Die persönliche Ansprechperson hilft dort weiter.
Aufstiegs-BAföG und Bildungsprämie
Wer nicht arbeitslos ist, hat weitere Optionen. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Beschäftigte bei Fortbildungen zu Meister, Fachwirt oder ähnlichen Abschlüssen. Die Bildungsprämie ist ein Zuschuss für individuell berufsbezogene Weiterbildungen. Beide Programme haben eigene Voraussetzungen und Fördersummen, die sich von denen des Bildungsgutscheins unterscheiden. Um herauszufinden, welcher Weg für Sie passt, prüfen Sie die Antragsvoraussetzungen oder sprechen Sie mit der zuständigen Beratungsstelle.