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Förderung für Weiterbildung: Diese Möglichkeiten gibt es

Eine berufliche Weiterbildung kostet häufig mehr als nur die Kursgebühr. Hinzu kommen Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten und möglicherweise Ausgaben für Kinderbetreuung oder Unterkunft. Wer während einer längeren Weiterbildung weniger arbeitet oder den Beruf unterbricht, muss außerdem den Lebensunterhalt finanzieren.

Welche Förderung infrage kommt, hängt vor allem von Ihrer beruflichen Situation und vom Ziel der Weiterbildung ab:

  • Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht: Bildungsgutschein prüfen
  • Beschäftigt und beruflich weiterentwicklungsfähig: Förderung für Beschäftigte gemeinsam mit dem Arbeitgeber prüfen
  • Strukturwandel im gesamten Betrieb: Qualifizierungsgeld prüfen
  • Meister, Fachwirt, Techniker oder vergleichbarer Abschluss: Aufstiegs-BAföG prüfen
  • Selbst bezahlter Kurs: Steuerliche Entlastung und Landesprogramme prüfen

Eine Förderung wird in der Regel vor Beginn der Weiterbildung beantragt oder verbindlich geklärt. Wer zuerst einen Vertrag unterschreibt oder den Kurs startet, riskiert, dass die Kosten nicht mehr übernommen werden.

Welche Förderung passt zu meiner Situation?

Situation Förderweg Mögliche Leistungen
Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit Bildungsgutschein nach dem SGB III Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie Unterkunft und Verpflegung in bestimmten Fällen
Beschäftigung und berufliche Qualifizierung Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
Qualifizierung wegen technologischem oder wirtschaftlichem Wandel Qualifizierungsgeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei mindestens einem Kind 67 Prozent
Aufstiegsfortbildung Aufstiegs-BAföG Zuschuss und mögliches Darlehen für Fortbildungs- und Prüfungsgebühren, bei Vollzeit zusätzlich Unterstützung für den Lebensunterhalt
Selbst finanzierte Fortbildung Steuerliche Berücksichtigung Abzug beruflich veranlasster Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Regionale oder branchenspezifische Weiterbildung Programme der Länder, Kommunen, Kammern und des Europäischen Sozialfonds Plus Zuschüsse, Bildungsschecks, Prämien oder Beratungsleistungen

Die Förderwege lassen sich nicht beliebig miteinander kombinieren. Deshalb sollte zuerst das Bildungsziel feststehen. Eine Umschulung folgt einer anderen Förderlogik als eine Meisterfortbildung oder ein kurzer Kurs für neue Software.

Bildungsgutschein für Arbeitslose und Arbeitssuchende

Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist besonders wichtig, wenn eine Weiterbildung die berufliche Eingliederung verbessern soll. Er kommt beispielsweise infrage, wenn die Maßnahme

  • eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abwendet,
  • einen fehlenden Berufsabschluss ersetzt,
  • eine Umschulung ermöglicht,
  • berufliche Grundkompetenzen verbessert oder
  • die Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt verbessert.

Die Agentur für Arbeit entscheidet nach einer persönlichen Beratung. Dabei spielen der bisherige Berufsweg, vorhandene Kenntnisse, die Eignung für das Bildungsziel und die Nachfrage nach entsprechenden Arbeitskräften eine Rolle. Eine Weiterbildung wird deshalb nicht allein deshalb finanziert, weil sie persönlich interessant oder für die Karriere nützlich ist.

Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten, etwa wenn die Arbeitslosigkeit konkret droht. Für die Beratung ist die Agentur für Arbeit zuständig. Seit dem 1. Januar 2025 wickelt sie die Förderung auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter ab.

Was im Bildungsgutschein festgelegt wird

Der Bildungsgutschein beschreibt unter anderem:

  • das angestrebte Bildungsziel,
  • den Zeitraum der Förderung,
  • die Dauer der Maßnahme,
  • den möglichen regionalen Bereich,
  • gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen.

Der Gutschein berechtigt daher nicht zur Teilnahme an jedem beliebigen Kurs. Die ausgewählte Maßnahme muss zum festgelegten Ziel passen. Außerdem müssen sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme zugelassen sein. Eine wichtige Zulassung ist die Anerkennung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV.

Welche Kosten übernommen werden können

Je nach Einzelfall übernimmt die Agentur für Arbeit neben den Lehrgangskosten weitere Ausgaben, zum Beispiel:

  • Prüfungsgebühren,
  • Lernmittel,
  • notwendige Arbeitskleidung,
  • Fahrtkosten,
  • Kosten für Kinderbetreuung,
  • Unterkunft und Verpflegung, wenn die Teilnahme auswärts stattfindet.

Ob und in welcher Höhe diese Kosten übernommen werden, hängt von der persönlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Kosten sollten vor Beginn der Maßnahme mit der zuständigen Stelle besprochen werden.

Weiterbildungsgeld und Prüfungsprämien

Bei einer geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung kann zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich gezahlt werden. Das betrifft beispielsweise Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen außerdem Prüfungsprämien infrage:

  • 1.000 Euro für das Bestehen einer Zwischenprüfung oder des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung
  • 1.500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung

Insgesamt können daraus bis zu 2.500 Euro entstehen. Die Auszahlung setzt voraus, dass die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.

Beispiel: Umschulung mit Bildungsgutschein

Eine 38-jährige Arbeitssuchende hat keinen verwertbaren Berufsabschluss. Bewerbungen führen nicht zu einer dauerhaften Beschäftigung. In der Beratung stellt die Agentur für Arbeit fest, dass eine Umschulung ihre Eingliederungschancen verbessert. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen erhält sie einen Bildungsgutschein für eine passende, zugelassene Maßnahme.

Zusätzlich kommen Weiterbildungsgeld, Fahrtkosten und bei entsprechender Situation Kinderbetreuungskosten infrage. Eine Umschulung wird allerdings nicht automatisch bewilligt. Entscheidend bleibt die Prüfung des Einzelfalls.

Förderung für Beschäftigte

Wer bereits arbeitet, sollte die Weiterbildung zuerst mit dem Arbeitgeber besprechen. Die Bundesagentur für Arbeit kann Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten unterstützen. Der Arbeitgeber beantragt die Förderung in der Regel gemeinsam mit der betreffenden Person.

Die individuelle Beschäftigtenförderung setzt unter anderem voraus, dass

  • die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst,
  • der Kurs nicht nur eine kurzfristige Einweisung am Arbeitsplatz darstellt,
  • der Bildungsträger und die Maßnahme zugelassen sind,
  • die Weiterbildung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfindet.

Die 120 Stunden müssen nicht zwingend an aufeinanderfolgenden Tagen absolviert werden.

Zuschüsse nach Betriebsgröße

Als Orientierung gelten folgende Förderhöhen:

Betriebsgröße Zuschuss zum Arbeitsentgelt Zuschuss zu den Lehrgangskosten
Weniger als 50 Beschäftigte bis zu 75 Prozent grundsätzlich bis zu 100 Prozent
Weniger als 500 Beschäftigte bis zu 50 Prozent grundsätzlich bis zu 50 Prozent
Ab 500 Beschäftigte bis zu 25 Prozent grundsätzlich bis zu 25 Prozent

Die Werte sind keine automatische Bewilligung. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von der Betriebsgröße, dem Bildungsziel und den persönlichen Merkmalen der teilnehmenden Person ab.

Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, die eine Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses absolvieren, können Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen vollständig gefördert werden. Für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen können kleine und mittlere Unternehmen bei den Lehrgangskosten ebenfalls eine höhere Förderung erhalten.

Beispiel: Qualifizierung in einem kleinen Unternehmen

Ein Betrieb mit 35 Beschäftigten möchte eine Sachbearbeiterin für die digitale Lohnabrechnung qualifizieren. Der berufsbegleitende Kurs umfasst 160 Stunden und wird von einem zugelassenen Bildungsträger angeboten.

Das Unternehmen kann vor Kursbeginn beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen, ob Lehrgangskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt übernommen werden. Eine kurze Einweisung in ein neues Programm würde für diese Förderung in der Regel nicht ausreichen. Der Kurs muss über eine kurzfristige Arbeitsplatzanpassung hinausgehen.

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Betriebe, in denen ein erheblicher Teil der Beschäftigten wegen des Strukturwandels neue Kenntnisse benötigt. Typische Auslöser sind technologische Veränderungen, die Digitalisierung oder Veränderungen in der Produktion.

Das Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des Nettoentgelts, das während der Weiterbildung ausfällt:

  • 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts
  • 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind berücksichtigt wird

Die Weiterbildungskosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Das Qualifizierungsgeld finanziert daher vor allem den Verdienstausfall während der Qualifizierung.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf,
  • die Betroffenheit eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft,
  • eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag,
  • eine Weiterbildung von mehr als 120 Stunden,
  • ein zugelassener Bildungsträger.

In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten reicht unter bestimmten Voraussetzungen eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.

Das Qualifizierungsgeld eignet sich damit für eine betriebliche Qualifizierungsstrategie. Für eine einzelne Person mit individuellem Weiterbildungswunsch passt eher die Beschäftigtenförderung.

Beschäftigtenförderung und Qualifizierungsgeld im Vergleich

Merkmal Beschäftigtenförderung Qualifizierungsgeld
Ziel Qualifizierung einzelner oder vergleichbarer Beschäftigter Qualifizierung eines größeren Teils der Belegschaft
Anlass Berufliche Weiterentwicklung Strukturwandel im Betrieb
Lehrgangskosten Ganz oder teilweise förderfähig Grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen
Verdienstausfall Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich 60 oder 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts
Antrag In der Regel über den Arbeitgeber Arbeitgeber
Mindestumfang Mehr als 120 Stunden Mehr als 120 Stunden

Eine Aufstiegsfortbildung, die grundsätzlich über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, fällt im Allgemeinen nicht unter das Qualifizierungsgeld. Vor der Antragstellung sollte der Betrieb deshalb das passende Förderinstrument klären.

Aufstiegs-BAföG für Meister, Fachwirte und ähnliche Abschlüsse

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungen zum

  • Meister oder zur Meisterin,
  • Fachwirt oder zur Fachwirtin,
  • Techniker oder zur Technikerin,
  • Erzieher oder zur Erzieherin,
  • Betriebswirt oder zur Betriebswirtin.

Auch andere vergleichbare Fortbildungsabschlüsse können gefördert werden, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Diese Kosten werden gefördert

Das Aufstiegs-BAföG kann folgende Bereiche abdecken:

  • Lehrgangsgebühren,
  • Prüfungsgebühren,
  • den Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen,
  • Kinderbetreuung für Alleinerziehende,
  • in bestimmten Fällen Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.

Bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden 50 Prozent als Zuschuss gewährt. Für den verbleibenden Betrag ist ein zinsgünstiges Darlehen möglich. Nach bestandener Prüfung können 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.

Bei einer Vollzeitmaßnahme kann der monatliche Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende bis zu 1.019 Euro betragen. Für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gelten zusätzliche Erhöhungsbeträge. Alleinerziehende können außerdem einen Kinderbetreuungszuschuss von 150 Euro monatlich je Kind erhalten. Die genannten Beträge entsprechen dem Stand der Recherche im August 2026 und sollten vor der Antragstellung bei der zuständigen Förderstelle bestätigt werden.

Den Antrag stellen Interessierte bei der zuständigen Förderstelle des Bundeslandes. Das ist häufig ein kommunales Amt oder eine vergleichbare Behörde.

Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG?

Der Bildungsgutschein soll vor allem Arbeitslosigkeit verhindern oder beenden und die berufliche Eingliederung verbessern. Das Aufstiegs-BAföG ist auf gesetzlich definierte Aufstiegsfortbildungen ausgerichtet.

Wer beispielsweise einen Meister- oder Fachwirtabschluss anstrebt, sollte zuerst das Aufstiegs-BAföG prüfen. Wer dagegen eine Umschulung benötigt, um einen neuen Berufsabschluss zu erwerben, wendet sich in der Regel an die Agentur für Arbeit. Die zuständige Stelle entscheidet, welcher Förderweg im konkreten Fall passt.

Förderprogramme der Bundesländer und Regionen

Viele Bundesländer, Kommunen, Kammern und Programme des Europäischen Sozialfonds Plus bieten zusätzliche Unterstützung an. Je nach Region gibt es beispielsweise:

  • Bildungsschecks,
  • Weiterbildungsboni,
  • Prämiengutscheine,
  • Zuschüsse für Beschäftigte,
  • Förderungen für Unternehmen,
  • Programme für digitale Kompetenzen,
  • Hilfen für Geringqualifizierte,
  • Angebote für Berufsrückkehrende sowie für Menschen mit familiären Betreuungspflichten.

Die Regeln unterscheiden sich deutlich: Manche Programme richten sich an Privatpersonen, andere an Arbeitgeber; teilweise ist eine Beratung vorgeschrieben. Häufig muss der Antrag vor Kursbeginn gestellt werden.

Für die Suche eignet sich die Förderdatenbank des Bundes. Sinnvoll ist dieses Vorgehen:

  1. Bundesland oder Fördergebiet auswählen.
  2. Eigene Zielgruppe bestimmen.
  3. Förderart und Bildungsziel eingeben.
  4. Voraussetzungen und Antragsfrist lesen.
  5. Prüfen, ob die Förderung vor Kursbeginn beantragt werden muss.
  6. Bei der angegebenen Förderstelle eine verbindliche Auskunft einholen.

Ein Programmname allein bestätigt keinen Anspruch. Die Förderstelle prüft, ob Einkommen, Wohnort, Kurs, Träger und berufliche Situation zusammenpassen.

Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen

Wer eine beruflich veranlasste Weiterbildung selbst bezahlt, kann die Kosten grundsätzlich steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren,
  • Fachliteratur,
  • Lernmittel,
  • Fahrtkosten,
  • erforderliche Arbeitsmittel,
  • Übernachtungskosten,
  • beruflich veranlasste Verpflegungsmehraufwendungen.

Fortbildungen im bereits erlernten Beruf und Umschulungen für einen Berufswechsel werden grundsätzlich als Werbungskosten eingeordnet, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Selbstständige berücksichtigen entsprechende Aufwendungen in der Regel als Betriebsausgaben.

Die Steuererklärung erstattet die Kosten allerdings nicht vollständig. Sie senkt das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Entlastung hängt unter anderem vom Einkommen und vom persönlichen Steuersatz ab. Kosten, die bereits durch einen Zuschuss übernommen wurden, dürfen nicht nochmals vollständig steuerlich angesetzt werden.

Für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium gelten andere steuerliche Regeln. Bei größeren Ausgaben lohnt sich eine Beratung durch das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Arbeitgeber als weiterer Förderer

Auch ohne staatliches Programm kann der Arbeitgeber die Weiterbildung finanzieren. Das ist besonders naheliegend, wenn die erworbenen Kenntnisse unmittelbar im Betrieb gebraucht werden.

Mögliche Vereinbarungen sind:

  • vollständige oder teilweise Übernahme der Kursgebühren,
  • Übernahme von Prüfungs- und Fahrtkosten,
  • bezahlte Freistellung,
  • flexible Arbeitszeiten,
  • Beteiligung an Lernmitteln,
  • Rückzahlungsvereinbarungen für den Fall einer Kündigung.

Beschäftigte sollten die Kostenübernahme schriftlich klären. Eine Vereinbarung sollte mindestens den Kurs, die Kosten, die Freistellung und mögliche Rückzahlungspflichten nennen. Bei Rückzahlungsklauseln kommt es auf eine angemessene Bindungsdauer und eine klare Formulierung an.

So gehen Sie bei der Antragstellung vor

Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance, dass der passende Förderweg rechtzeitig gefunden wird.

1. Bildungsziel konkret beschreiben

Formulieren Sie, welchen Abschluss oder welche berufliche Aufgabe Sie erreichen wollen. „Ich möchte mich weiterentwickeln“ reicht für ein Beratungsgespräch selten aus. Besser ist beispielsweise: „Ich möchte einen anerkannten Berufsabschluss in der Pflege erwerben“ oder „Ich benötige eine Qualifizierung für digitale Lohnabrechnung.“

2. Status und Zuständigkeit feststellen

Arbeitslose und Arbeitssuchende wenden sich an die Agentur für Arbeit. Beschäftigte sprechen zuerst mit dem Arbeitgeber und anschließend mit dem Arbeitgeber-Service. Für Aufstiegsfortbildungen ist die Förderstelle des Bundeslandes zuständig. Regionale Programme haben eigene Anlaufstellen.

3. Kurs und Bildungsträger prüfen

Vergleichen Sie Inhalte, Dauer, Abschluss, Unterrichtsform und Gesamtkosten. Bei einem Bildungsgutschein oder einer Beschäftigtenförderung muss die Maßnahme in der Regel zugelassen sein.

4. Antrag vor Beginn stellen

Warten Sie die Förderentscheidung ab, bevor Sie den Kurs verbindlich beginnen. Das gilt besonders für regionale Programme und Bildungsgutscheine. Eine nachträgliche Finanzierung ist regelmäßig ausgeschlossen oder erschwert.

5. Nebenkosten einplanen

Fragen Sie ausdrücklich nach Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Lernmitteln, Prüfungsgebühren und Unterkunft. Diese Posten entscheiden häufig darüber, ob eine Weiterbildung tatsächlich finanzierbar ist.

6. Schriftliche Unterlagen aufbewahren

Bewahren Sie Beratungsergebnisse, Bewilligungsbescheide, Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen und Prüfungsnachweise auf. Sie werden für die Auszahlung, die Steuererklärung oder spätere Rückfragen benötigt.

Häufige Fehler bei der Weiterbildungsförderung

  • Den Kurs zu früh buchen: Der Antrag wird erst nach der Anmeldung gestellt.
  • Eine vollständige Kostenübernahme erwarten: Förderhöhe und Eigenanteil hängen vom Programm ab.
  • Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG verwechseln: Bildungsziel und Förderzweck unterscheiden sich.
  • Die Zulassung des Kurses nicht prüfen: Nicht jeder fachlich passende Kurs ist förderfähig.
  • Nebenkosten vergessen: Fahrt, Betreuung und Lernmittel müssen früh kalkuliert werden.
  • Regionale Regeln verallgemeinern: Ein Bildungsscheck aus einem Bundesland gilt nicht automatisch anderswo.
  • Nur den Kurs, nicht den Arbeitsausfall betrachten: Bei längeren Weiterbildungen muss auch der Lebensunterhalt gesichert sein.
  • Mündliche Zusagen nicht dokumentieren: Lassen Sie Förderumfang und Bedingungen schriftlich bestätigen.

Warum Förderung wichtig bleibt

Weiterbildung erreicht verschiedene Gruppen sehr unterschiedlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen 2024 innerhalb der jeweils vergangenen vier Wochen 5,8 Prozent der 25- bis 64-jährigen Erwerbstätigen an Kursen oder Lehrgängen der beruflichen Weiterbildung teil. Bei den 25- bis 34-Jährigen waren es 6,8 Prozent, bei den 55- bis 64-Jährigen 4,8 Prozent. Akademisch ausgebildete Erwerbstätige kamen auf 10,5 Prozent. Bei Anlagen- und Maschinenbedienern lag der Anteil bei 1,9 Prozent, bei Hilfsarbeitskräften bei 1,1 Prozent.

Diese Werte beziehen sich auf einen Zeitraum von vier Wochen. Eine häufig genannte Weiterbildungsquote von 58 Prozent für 2022 bezieht sich dagegen auf die Teilnahme innerhalb von zwölf Monaten und verwendet ein anderes Erhebungskonzept. Die Zahlen lassen sich daher nicht direkt miteinander vergleichen.

Förderangebote sind besonders relevant für Menschen ohne Berufsabschluss, Geringqualifizierte, ältere Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Personen mit Betreuungspflichten. Gerade diese Gruppen nehmen statistisch seltener an Weiterbildung teil und benötigen häufig mehr Unterstützung bei Kosten, Zeitplanung und Organisation.

Kurzcheck vor dem ersten Gespräch

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie diese Fragen beantworten:

  • Welchen Abschluss oder welche konkrete berufliche Aufgabe strebe ich an?
  • Bin ich arbeitslos, arbeitssuchend, beschäftigt oder selbstständig?
  • Wer ist für meinen Förderweg zuständig?
  • Ist der Bildungsträger zugelassen?
  • Ist die konkrete Maßnahme förderfähig?
  • Dauert der Kurs mehr als 120 Stunden, sofern dies erforderlich ist?
  • Muss ich den Antrag vor Kursbeginn stellen?
  • Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Kursgebühr?
  • Gibt es Unterstützung für Fahrt, Kinderbetreuung oder Unterkunft?
  • Ist Aufstiegs-BAföG statt Bildungsgutschein die passende Lösung?
  • Bezahlt mein Arbeitgeber einen Teil der Weiterbildung?
  • Gibt es in meinem Bundesland ein ergänzendes Programm?

Die beste Förderung ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Bildungsziel, Beschäftigungsstatus und Kosten. Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie sich verbindlich anmelden. Die zuständige Förderstelle entscheidet im Einzelfall, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und welche Kosten übernommen werden.