Bildungsurlaub beantragen

Bildungsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit für eine anerkannte Weiterbildung. In 14 der 16 Bundesländer haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr bei vollem Lohn.

Der Bildungsurlaub kommt zusätzlich zum Erholungsurlaub. Es wird kein Urlaubstag abgezogen. Die Seminarkosten zahlen Sie selbst. Der Arbeitgeber stellt Sie frei und zahlt weiterhin Ihr Gehalt.

Anspruch nach Bundesland

Der Anspruch richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie arbeiten, nicht nach Ihrem Wohnort. Ein in Hamburg anerkanntes Seminar hilft Ihnen in einem Bundesland ohne Anspruch nicht weiter. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es derzeit in diesen 14 Bundesländern:

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Ohne gesetzliche Regelung sind aktuell Sachsen und Bayern. Sachsen führt zum 1. Januar 2027 eine Qualifizierungszeit ein, danach bleibt Bayern das einzige Bundesland ohne Anspruch.

Was der Antrag braucht

Für den Antrag brauchen Sie drei Dinge: ein anerkanntes Seminar, einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber und die richtige Frist.

Das Seminar muss in dem Bundesland anerkannt sein, in dem Sie arbeiten. Die Anerkennung prüfen Sie bei der zuständigen Landesbehörde oder direkt beim Anbieter. Der Anbieter muss Ihnen nachweisen können, dass das Seminar anerkannt ist. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zu Ihrem Job passen. Sie dürfen einen Sprachkurs, eine politische Bildung oder einen Gesundheitstag wählen, auch wenn das nichts mit Ihrer Tätigkeit zu tun hat.

Den Antrag stellen Sie schriftlich beim Arbeitgeber. In den meisten Bundesländern genügt eine formlose Mitteilung mit Seminar, Zeitraum und Anerkennungsnachweis. Ihr Arbeitgeber darf den Antrag ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen, etwa wenn im gewünschten Zeitraum zu viele Kollegen abwesend sind. Einen Ablehnungsgrund muss er Ihnen nennen.

Anmeldefrist und Antragsfrist

Eine einheitliche Frist gibt es nicht, und genau hier scheitern viele Anträge. Sie müssen zwei Fristen unterscheiden: die Anmeldefrist des Seminarveranstalters und die Frist, die Ihr Arbeitgeber für den Antrag setzt.

Der Seminarveranstalter legt fest, bis wann Sie sich anmelden müssen. Beliebte Kurse sind oft Monate im Voraus ausgebucht, also lohnt es sich, früh zu planen.

Die Frist für den Antrag beim Arbeitgeber steht im Bildungsurlaubsgesetz Ihres Bundeslandes oder in einer Betriebsvereinbarung. Sie unterscheidet sich von Land zu Land. Schauen Sie in das Gesetz Ihres Bundeslandes oder fragen Sie in der Personalabteilung nach. Wer den Antrag zu spät einreicht, verliert den Anspruch für dieses Jahr, denn die Freistellung muss vor Seminarbeginn genehmigt sein.

Sonderregeln in Sachsen und Bayern

Sachsen hat im Februar 2026 ein Gesetz beschlossen, das ab dem 1. Januar 2027 eine Qualifizierungszeit einführt. Beschäftigte erhalten dann drei Tage pro Kalenderjahr für Weiterbildung. Damit endet die Zeit ohne gesetzlichen Anspruch in Sachsen.

Bayern bleibt danach das einzige Bundesland ohne gesetzliche Regelung. Wer in Bayern arbeitet, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Möglich sind trotzdem freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, etwa über Tarifverträge oder eine Betriebsvereinbarung. Diese müssen Sie individuell aushandeln.

Warum so wenige Bildungsurlaub nehmen

Obwohl der Anspruch in fast allen Bundesländern besteht, nutzen ihn nur ein bis zwei Prozent der Beschäftigten. Dabei geben 77 Prozent an, Interesse an Weiterbildung zu haben. Die häufigsten Gründe für die geringe Nutzung: Viele kennen ihren Anspruch gar nicht, viele wissen nicht, wie der Antrag funktioniert, und manche fürchten Nachteile im Job, wenn sie die Freistellung beantragen.

Die Angst vor Nachteilen ist meist unbegründet. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss den Grund nennen. Wer den Antrag früh und korrekt stellt, hat gute Chancen auf Genehmigung.