Bildungsurlaub beantragen

Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine anerkannte Weiterbildung. Den gesetzlichen Anspruch regeln die Bundesländer, nicht der Bund. Die meisten Länder haben ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz, Bayern und Sachsen nicht. Wer den Antrag stellt, muss die Fristen und Formvorschriften des jeweiligen Landes einhalten. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers dürfen Sie der Arbeit nicht fernbleiben, auch wenn der Antrag inhaltlich berechtigt ist.

Was Bildungsurlaub ist

Bildungsurlaub, in einigen Ländern auch Bildungsfreistellung genannt, gibt Beschäftigten das Recht, sich für eine bestimmte Zahl von Tagen pro Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um an einem Seminar oder Lehrgang teilzunehmen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter. Jedes Bundesland legt in seinem eigenen Gesetz fest, wie viele Tage pro Jahr zustehen, ob eine Wartezeit gilt und welche Anforderungen das Seminar erfüllen muss. Deshalb sollten Sie in das Gesetz des Landes schauen, in dem Sie arbeiten, nicht in das Ihres Wohnorts.

In den meisten Ländern muss die Weiterbildung vom jeweiligen Land anerkannt sein. Das heißt: Nur Seminare zählen, die die zuständige Stelle geprüft und zugelassen hat. Viele Bildungsträger weisen auf ihren Seiten aus, ob ihr Angebot als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Wer Anspruch hat

Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Ländern mit Bildungsurlaubsgesetz. Die Details stehen im jeweiligen Landesgesetz: wie viele Tage pro Jahr zustehen, ob eine Wartezeit gilt und welche Beschäftigungsverhältnisse einbezogen sind. Diese Angaben unterscheiden sich von Land zu Land deutlich.

In Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Dort können Arbeitgeber Bildungsurlaub freiwillig gewähren, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Den Antrag richtig stellen

Stellen Sie den Antrag schriftlich und so früh wie möglich. Die meisten Landesgesetze verlangen eine bestimmte Vorlaufzeit, die je nach Bundesland unterschiedlich ist. Manche Länder schreiben auch vor, dass der Antrag eine bestimmte Form haben muss. Prüfen Sie vorher, ob das gewählte Seminar in Ihrem Bundesland anerkannt ist, und benennen Sie im Antrag Seminar, Veranstalter und Termin.

Der Arbeitgeber entscheidet über den Antrag. Er muss keine Begründung für eine Ablehnung geben. Eine Ablehnung können Sie nicht einfach ignorieren.

Wenn der Arbeitgeber ablehnt

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, dürfen Sie die Weiterbildung in diesem Zeitraum nicht antreten. Es gibt kein Selbstbeurlaubungsrecht: Auch ein inhaltlich berechtigter Antrag erlaubt es Ihnen nicht, sich selbst freizunehmen. Wer trotzdem fernbleibt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Sie haben dann zwei Möglichkeiten. Sie können auf das Seminar verzichten und zu einem späteren Zeitpunkt im selben Kalenderjahr einen neuen Antrag stellen. Oder Sie nehmen den Bildungsurlaub im Folgejahr in Anspruch, sofern das Gesetz Ihres Landes die Übertragung vorsieht. Erlaubt das Gesetz keine Übertragung, verfällt der nicht genutzte Anspruch am Ende des Kalenderjahres.

Bewilligungsfiktion: Zustimmung fehlt trotzdem

Einige Landesgesetze enthalten eine sogenannte Bewilligungsfiktion. Reagiert der Arbeitgeber nicht fristgerecht oder nicht in der vorgeschriebenen Form, gilt der Antrag als genehmigt. Diese Fiktion allein berechtigt Sie aber nicht dazu, die Arbeit eigenmächtig niederzulegen. Die Rechtsprechung sieht darin keinen Freibrief für eigenmächtiges Fernbleiben. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers bleiben Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Im Konfliktfall wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder einen Rechtsbeistand.

Freiwilliger Bildungsurlaub und Förderung

Arbeitgeber dürfen Bildungsurlaub auch dort gewähren, wo kein Gesetz sie dazu verpflichtet, also über den gesetzlichen Anspruch hinaus oder in Bayern und Sachsen ganz ohne gesetzliche Grundlage. Die Bedingungen regeln Sie dann individuell im Arbeitsvertrag oder der Arbeitgeber legt sie allgemein fest. Typische Regelungen betreffen die Zahl der Tage pro Jahr, die Fortzahlung des Gehalts, die Anrechnung auf vertraglichen Zusatzurlaub, die inhaltliche Anforderung an die Weiterbildung sowie weitere Voraussetzungen wie Betriebszugehörigkeit und Antragsfristen.

In Bayern kann der Europäische Sozialfonds (ESF) bis zu 40 Prozent der Projektkosten für qualifizierte Beschäftigte übernehmen. Diese Förderung gilt für freiwilligen Bildungsurlaub oder für Weiterbildung während des regulären Urlaubs. Den Antrag stellt das Unternehmen, ein Rechtsanspruch besteht nicht, und die Förderung wird nur gezahlt, solange die Mittel reichen.