Wege der beruflichen Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung erweitert Ihre Kenntnisse, passt sie an neue Anforderungen an oder qualifiziert Sie für eine höhere Position. Das Angebot reicht von kurzen Seminaren über berufsbegleitende Lehrgänge bis zur Umschulung in einen neuen Beruf. Viele dieser Wege werden staatlich gefördert, zum Beispiel durch das Aufstiegs-BAföG oder den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Drei Grundtypen der Weiterbildung
In Deutschland gibt es drei Grundtypen der Weiterbildung.
Die Anpassungsweiterbildung hält Ihre Qualifikation aktuell. Dazu gehören Schulungen zu neuer Software, geänderten Vorschriften oder neuen Arbeitsmethoden. Diese Maßnahmen dauern meist von einigen Tagen bis zu wenigen Wochen.
Die Aufstiegsweiterbildung führt zu einem höheren Abschluss, etwa zum Meister, Fachwirt oder Techniker. Sie dauert in der Regel ein bis zwei Jahre. Sie können sie berufsbegleitend oder in Vollzeit absolvieren. Sie eröffnet Zugang zu Führungspositionen und oft auch zu einem höheren Gehalt.
Die Umschulung richtet sich an Menschen, die ihren Beruf wechseln möchten oder müssen, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder weil der bisherige Beruf keine Perspektive mehr bietet. Sie dauert meist zwei Jahre und endet mit einem anerkannten Abschluss.
Wo Sie Weiterbildung finden
Weiterbildung bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), Fachhochschulen und Universitäten sowie private Bildungsträger an. Die Kammern konzentrieren sich vor allem auf Aufstiegsqualifikationen wie Meister- und Fachwirtlehrgänge. Private Träger bieten ein breites Angebot von kurzen Seminaren bis zu Umschulungen.
Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters auf die Zulassung. Viele Fördermittel setzen voraus, dass der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist. Nur dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten. Fragen Sie vor der Anmeldung nach, ob der Träger diese Zulassung besitzt.
Wie Sie die Weiterbildung finanzieren
Sie können die Kosten einer Weiterbildung auf mehreren Wegen decken. Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt Teilnehmer an Aufstiegsweiterbildungen wie Meister- oder Fachwirtlehrgängen. Es übernimmt einen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und zahlt einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Den Antrag können Sie seit Kurzem digital über den AFBG-Digital-Assistenten stellen. Der Assistent ist bundesweit verfügbar.
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit fördert Weiterbildungen für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch den Wandel der Arbeitswelt gefährdet ist. Er berät individuell und unterstützt bei der Qualifizierung. Arbeitgeber können Zuschüsse zu Lohn- und Lehrgangskosten erhalten oder Qualifizierungsgeld bekommen.
Das Qualifizierungsgeld ersetzt einen Teil des Entgelts, wenn Beschäftigte während einer Weiterbildung weniger arbeiten. Der Arbeitgeber-Service bewilligt es. Es ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Was Arbeitgeber beachten sollten
Für Arbeitgeber ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Weiterbildungsförderung. Er gibt verbindliche Auskünfte zu gesetzlichen Fördermöglichkeiten und zum Umfang der Förderung für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung.
Nur die Auskünfte des Arbeitgeber-Service sind verbindlich. Informationen von Dritten, etwa von privaten Beratungsfirmen, sind nicht bindend. Wenn Sie als Arbeitgeber wissen möchten, welche Förderung für Ihre Beschäftigten in Frage kommt, wenden Sie sich direkt an den Arbeitgeber-Service Ihrer Region.
Der Arbeitgeber-Service berät individuell zur Qualifizierung und unterstützt dabei, die Qualifikation Ihrer Beschäftigten an künftige Anforderungen anzupassen. Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Lohn- und Lehrgangskosten oder die Zahlung von Qualifizierungsgeld.