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Staatliche Förderung für berufliche Weiterbildung

Wer in Deutschland eine berufliche Weiterbildung plant, muss die Kosten nicht immer selbst tragen. Die Agentur für Arbeit übernimmt sie in vielen Fällen ganz oder teilweise und stellt dafür einen Bildungsgutschein aus. Das ist ein Dokument, das die Kostenübernahme für eine bestimmte Weiterbildung zusichert.

Eine verbindliche Auskunft über Ihre Fördermöglichkeiten bekommen Sie nur bei der Agentur für Arbeit vor Ort. Werbeversprechen privater Bildungsträger und allgemeine Informationen aus dem Internet ersetzen die individuelle Prüfung nicht. Ab 2025 ändert sich die Zuständigkeit für die Weiterbildungsförderung.

Wer die Weiterbildung bezahlt

Bund und Länder fördern individuelle berufliche Weiterbildung bei ausgewählten Bildungsträgern und übernehmen die Kosten. Den Antrag stellen Sie beim jeweiligen Förderträger, in der Regel bei der Agentur für Arbeit. Sie entscheidet anhand Ihrer persönlichen Situation, ob die Weiterbildung sinnvoll ist und ob die Kosten übernommen werden.

Der häufigste Förderfall ist Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit. Wenn Sie arbeitslos sind und eine Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, prüft die Agentur für Arbeit, ob sie die Kosten trägt. Auch wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, kann gefördert werden. Seit Jahresbeginn 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für diese Personen über die Förderung.

So funktioniert der Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument für Arbeitslose und Jobcenter-Kunden. Er sichert zu, dass die Agentur für Arbeit bestimmte Kosten übernimmt, und nennt in der Regel den angestrebten Abschluss oder die konkrete Maßnahme.

So gehen Sie vor: Sie sprechen zuerst mit der Agentur für Arbeit und klären, welche Weiterbildung für Ihren beruflichen Weg sinnvoll ist. Erhalten Sie den Gutschein, suchen Sie sich einen zugelassenen Bildungsträger und reichen den Gutschein dort ein. Wichtig ist, den Gutschein vor Beginn der Maßnahme zu beantragen und einzulösen. Wer erst nach Start der Weiterbildung fragt, riskiert, keine Kostenübernahme zu bekommen.

Neue Zuständigkeit für Jobcenter-Kunden

Ab dem 1. Januar 2025 führt die Agentur für Arbeit die Förderung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch. Vorher lag diese Aufgabe beim Jobcenter selbst. Wer schon vor diesem Datum Informationen zur Weiterbildungsförderung erhalten hat, sollte prüfen, ob sie noch aktuell sind. In der Praxis bedeutet die Änderung: Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist für die Entscheidung über Ihre Weiterbildung jetzt die Agentur für Arbeit zuständig.

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie

Wer an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zwei zusätzliche Leistungen. Abschlussorientiert heißt: Die Maßnahme endet mit einem anerkannten Abschluss. Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss, den Sie während der Weiterbildung erhalten. Die Weiterbildungsprämie zahlen die Behörden als einmalige Zahlung aus, wenn Sie bestimmte Abschnitte der Weiterbildung erfolgreich abschließen.

Die genauen Beträge und Bedingungen hängen von Ihrer individuellen Lage ab. Deshalb lohnt es sich, diese Punkte im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit konkret zu erfragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen Ihnen, ob Sie für Weiterbildungsgeld und Prämie in Frage kommen und wie hoch die Zahlungen ausfallen.

Wo Sie den Antrag stellen

Den Antrag auf Förderung stellen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Der direkte Weg ist ein Termin zur Beratung, den Sie telefonisch oder online vereinbaren können. Nehmen Sie Unterlagen mit, die Ihre Situation beschreiben, etwa Nachweise über Ausbildung, Berufserfahrung und Ihren aktuellen Beschäftigungsstatus. Im Gespräch prüfen die Beraterinnen und Berater, ob die geplante Weiterbildung förderungswürdig ist und welche Kosten übernommen werden.

Vorsicht bei privaten Bildungsträgern

Privatwirtschaftliche Bildungsträger werben häufig mit kostenloser Beratung, bis zu 100 Prozent Förderung und der Möglichkeit, von zuhause aus teilzunehmen. Diese Aussagen sind Marketing und gelten nicht automatisch für Sie. Ob Sie eine Förderung erhalten und in welcher Höhe, entscheidet allein die Agentur für Arbeit anhand Ihrer Voraussetzungen. Lassen Sie sich von Werbeversprechen nicht unter Druck setzen. Klären Sie vor Vertragsabschluss mit der Behörde, ob der gewählte Träger überhaupt gefördert wird und ob die Weiterbildung den Anforderungen entspricht.